Entlastungsbonus: Frist verlängert
Somit ist es möglich, bis innerhalb 31. Mai 2023 um den Entlastungsbonus anzusuchen, ursprünglich war der 31. März der letztmögliche Einreichtag, berichtet das LPA in einer Pressemitteilung.
Bisher sind 28.511 Anträge bei der Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) eingegangen. 25.977 Anträge wurden bereits ausbezahlt, insgesamt wurden somit bisher 12,9 Millionen Euro überwiesen. Die Verlängerung der Frist wurde nötig, da es bei der Terminvereinbarung für die Erstellung der ISEE und der Antragstellung zu Wartezeiten gekommen ist. Seit Jahresanfang ist nämlich für die Beantragung beziehungsweise Verlängerung mehrerer staatlicher (z.B. einheitliches Kindergeld/Assegno Unico) und einiger Landesleistungen (Landeskindergeld) die Ausstellung der ISEE-Erklärung 2023 nötig. Somit hatten die Patronate und die Steuerbeistandszentren den Wunsch einer Fristenverlängerung geäußert. „Um möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern die Beanspruchung des Entlastungsbonus zu ermöglichen, wurde heute die Abgabefrist um zwei Monat verlängert“, betont Landesrätin Deeg.