„Branchen ohne Inflationstreiber müssen sich zurückhalten“

„Kunden haben kein außerordentliches Kündigungsrecht bei solchen Klauseln. Laut Telekom-Gesetz können Kunden zwar in der Regel kostenlos aus ihrem Handyvertrag aussteigen, wenn ihr Anbieter die Preise erhöht. Bei bloßen Inflationsanpassungen besteht dieses außerordentliche Kündigungsrecht aber nicht. Gesetzeskonformes ausrauben der bereits finanziell geplagten Bevölkerung nenne ich das“, so der freiheitliche Technologiesprecher, Landtagsabgeordnete Daniel Marschik in einer Aussendung. Er ruft die Regierung auf zu prüfen, welche Produkte und Dienstleistungen noch betroffen sind und ob ein Aussetzen solcher Klauseln möglich ist.
„Dabei geht es speziell um Unternehmen, die die Inflation weitergeben aber selbst nicht von den aktuellen Inflationstreibern betroffen sind“, so Marschik, der abschließend anfügt: „Ich möchte nicht wissen, um wie viel höher die variablen Boni für die Telekom- Bosse durch die Anpassungen ausfallen werden.“
