von ak 28.11.2022 12:29 Uhr

Haustürgeschäfte: Vorsicht ist angebracht

Der Sanitätsbetrieb warnte in den letzten Tagen vor Betrugsversuchen zulasten von Senioren und Seniorinnen, denen am Telefon „Lichttherapien“ angeboten wurden, die bei einem Hausbesuch getestet werden könnten. Dies ist nur der letzte einer Reihe von Versuchen, den VerbraucherInnen zu Hause oder über das Telefon Verträge anzudrehen, deren Nutzen häufig ziemlich fraglich ist. Vielfach werden dabei vor allem alleinlebende oder ältere Menschen angesprochen, aber nicht nur.

Symbolbild von Elien Smid auf Pixabay

Auch die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) erreichten in den vergangenen Monaten immer wieder Meldungen von Verbrauchern, denen bei Hausbesuchen ziemlich insistent Vertragsabschlüsse „vorgeschlagen“ wurden.

Neben den leider wohlbekannten „Gassicherheitssystemen“ (siehe https://www.consumer.bz.it/de/sicherheitssysteme-fuer-methangas-kohlenmonoxid-fluessiggas-und-brandschutz) gibt es auch Firmen, die Skonti versprechen, aber in Wahrheit Verträge über mehrere Tausend Euro unterzeichnen lassen (https://www.consumer.bz.it/de/haustuergeschaefte-0) und aktuell wieder die oben beschriebenen Lichttherapien, teilt die VZS in einer Aussendung mit.

Kurze Zusammenfassung der wichtigsten Verbraucherrechte

Zuallererst erinnert die VZS daran, dass man niemanden ins Haus lassen muss, auch keine Vertreter dieser oder jener Firma – und erst recht ist man nicht zum Kauf von Produkten verpflichtet, auch dann nicht, wenn uns gesagt wird, diese seien „per Gesetz vorgeschrieben“. Grundsätzlich ist davon abzuraten, Unbekannte ins Haus zu lassen. Wenn Sie Zweifel haben sollten, oder sich gar bedroht fühlen sollten, verständigen Sie die Ordnungshüter.

Eine Überlegung verdient hier auch der Preis der Produkte und Dienstleistungen: wenn wir Zuhause ein Angebot vorgelegt bekommen, sind wir nicht in der Lage, dieses mit den Angeboten der anderen Anbieter zu vergleichen. In so einem Moment ja zu sagen heißt daher, alle anderen Angebote unbesehen unter den Tisch fallen zu lassen. Die Erfahrung zeigt, dass die an der Haustür verkauften Produkte häufig ein schlechteres Preis-Leistungsverhältnis aufweisen als die Konkurrenzprodukte.

Vorsicht ist auch dann geboten, wenn am Telefon persönliche oder gar sensible Daten abgefragt werden: hier versucht der Gesprächspartner einen Vertrag abzuschließen (dies passiert häufig bei Telefondiensten oder Strom- und Gasverträgen). Viele Verbraucher fragen nach solchen Telefonaten, ob man am Telefon denn bindende Verträge abschließen kann? Die Antwort lautet ja, daher ist auch am Telefon Vorsicht geboten.

Wie kann man vom Kauf zurücktreten

Ist ein Vertrag per Haustürgeschäft oder Fernabsatz zustande gekommen, können die Verbraucher innerhalb von 14 Kalender-Tagen ab Erhalt der Ware vom Vertrag zurücktreten (laut Art. 52 des Verbraucherschutzkodex GvD. 206/2005). Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen (am besten per Einschreiben). Die Ware muss auf Kosten des Verbrauchers dem Unternehmen zurückgeschickt werden, gemäß den Angaben in den allgemeinen Vertragsbedingungen.

Bei der VZS gibt es Musterschreiben für den Rücktritt vom Vertrag, die auch per E-Mail erhältlich sind: einfach eine Anfrage an info@verbraucherzentrale.it senden. Die Berater der VZS stehen für weitere Informationen unter 0471-975597 zur Verfügung (Montag bis Donnerstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 17.00 Uhr, Freitag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr).

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