von hz 12.08.2022 16:14 Uhr

Landtagsabgeordneter Vallazza reagiert auf Vorwürfe

Manfred Vallazza, SVP-Landtagsabgeordneter aus dem Gadertal, nimmt in einer Aussendung Stellung zu den gegen ihn gerichteten Vorwürfen von verschiedenen Medien. Diese mediale Berichterstattung entspreche nicht der Wahrheit, laut seinen Angaben.

Manfred Vallazza - Foto: SVP Ladina

UT24 veröffentlicht die Stellungnahme von Manfred Vallazza vollinhaltlich:

Dieser Angriff auf mich durch die parteipolitische Instrumentalisierung eines Urteils ist eine hinterhältige Weise, parteipolitische Machtkämpfe zu beeinflussen. Auch dieser Anschlag verdeutlicht, wie tief die Gräben in unserer Sammelpartei sind. Hierbei handelt es sich eindeutig um einen pilotierten Angriff auf einen Flügel der Partei. Ich selbst war niemals Prozesspartei in diesem Gerichtsverfahren. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde ich nicht einmal angehört. Ich erlebe einen Medienprozess, der das Ziel hat, eine politische Richtung der Partei zu zerschlagen. Ein unhaltbarer Zustand, der am Ende alle schädigen wird.

Unmenschlich erachte ich den Umstand, wie auf meine Schwester medial eingedroschen wird, nur weil sie mit mir verwandt ist. Indem man die Familie eines Politikers angreift, kann man jeden Politiker kaputt machen. Auch meine Schwester hat das Recht, wie jeder Bürger in Südtirol, um eine Förderung anzusuchen. Es ist Aufgabe der Behörden, zu entscheiden, ob die Förderung zusteht. Der neue Stil der medialen Berichterstattung von Salto.bz. und Tageszeitung nimmt keine Rücksicht auf die Bürgerrechte eines unbescholtenen Menschen.

Horrende Preise im Gadertal

Nach wie vor unterstreiche ich, dass meine politische Absicht darin besteht, die Weiler am Leben zu erhalten. Ich will Wohnraum für die ansässige Bevölkerung zur Verfügung stellen. Damit dies bei den horrenden Preisen im Gadertal weiterhin leistbar und somit möglich bleibt, ist die Ausweisung von gefördertem Bauland unerlässlich. Ansonsten haben junge Einheimische ohne reiche Eltern niemals mehr die Chance im Heimatdorf leben zu können.

Jemand, der im Weiler aufgewachsen ist, bevorzugt es dort wohnen zu bleiben, wenn es die Möglichkeit zulässt. Andere wiederum bevorzugen es im Dorfzentrum zu bleiben, wenn sie Wahl haben. Das ist kein Verbrechen.

Der kolportierte Betrag der „100.000 Euro Mehrkosten“ ist nachweislich falsch, weil auch bei den Alternativen aus dem Landesfonds Mittel geflossen wären. Nochmal: Auch das Land bestreitet nicht, dass meine Schwester förderungsfähig ist und Anspruch auf Flächen oder einen Beitrag für den Erwerb von Flächen hat!

Vallazza: Rechnung über 100.000 Euro Mehrkosten stimmt nicht

Meine Schwester hätte, wenn sie – wie vom Land selbst vorgeschlagen – den freien Teil mir abgekauft hätte, ebenso eine Förderung für den Erwerb des Bauloses der Zone erhalten. Auch diese Förderung wäre aus demselben Landesfonds als „Mehrkosten“ geflossen. Daher stimmt die Rechnung über die 100.000 Euro Mehrkosten einfach nicht. Es handelt sich nicht um „Mehrkosten“, denn es wurde zur Deckung des Wohnbedarfes für Zuweisungsberechtigte Bauland zur Verfügung gestellt wird.

Im Detail zur bisherigen Berichterstattung darf ich Folgendes anmerken:

Erstens kannte ich den Inhalt des Urteils bis zum 10.08.2022 nicht, weil ich nicht Partei war und mir deshalb das Urteil erst von Christoph Franceschini zugesandt wurde. Anstatt auf meine Stellungnahme zu warten, hat Christoph Franceschini einfach am selben Tag seine Falschdarstellungen veröffentlicht.

Zweitens stimmt es nicht, dass das Land oder die Gemeinde „Mehrkosten“ getragen hätten. Es haben nur mein Cousin und meine Schwester zu zahlen. Weil das Land die Förderung nicht ausbezahlt, haben sie den Flächenerwerb allein zu tragen. Dies, obwohl sie laut Rangordnung für die Zuweisung von Bauland eigentlich förderungswürdig sind. Dass beide, also sowohl Cousin und Schwester, eigentlich Anspruch auf gefördertes Bauland hätten, hat selbst das Land nicht bestritten. Jedoch stößt man sich daran, dass meine Schwester eine Fläche erhalten hat, die zuvor mir gehört hat. Das Verwandtschaftsverhältnis wird hier also zum Verdachtsfall heraufbeschworen.

Das ist nicht nur falsch, sondern völlig abseits des Sachverhalts. Es war nämlich von Beginn an unklar, wer die Flächen der neuen Wohnbauerweiterungszonen erhalten würde. Entscheidend dafür ist nämlich der Vorzugstitel laut Rangordnung. Danach ist entscheidend, wer sich laut Rangordnung für welche Fläche entscheidet.

Der zeitliche Ablauf laut Vallazza

Der zeitliche Ablauf war hier folgender:

Рbis 26.04.2016: Berechnung Wohnbedarf Gemeinde Wengen. Notwendigkeit Ausweisung gef̦rdertes Bauland festgestellt.

– 26.04.2016: Beschluss Gemeindeausschuss Änderungsvorschlag Bauleitplan: Ausweisung von zwei Wohnbauerweiterungszonen „Cians 2“ (Eigentümer Manfred Vallazza), von Beginn an zur Gänze gefördertem Wohnbau vorbehalten, und „Plaiac 4“, zu 80% dem geförderten Wohnbau vorbehalten;

– 10.02.2017: Beschluss Gemeinderat Änderung Bauleitplan: Einstimmig Ausweisung „Cians 2“, zur Gänze geförderter Wohnbau, und „Plaiac 4“, zu 80% geförderter Wohnbau;

– danach: Genehmigung durch das Land der Bauleitplanänderung mit Zonen „Cians 2“, zur Gänze geförderter Wohnbau, und „Plaiac 4“;

– danach bis 31.08.2017: Einreichung von 7 Gesuchen für Zuweisung gefördertes Bauland in den Zonen „Cians 2“ und „Plaiac 4“ mit 6 Baulosen;

– 07.11.2017: Gemeindeausschuss genehmigt definitive Rangordnung für Zuweisung. 1 Gesuchsteller ausgeschlossen. 6 Gesuchsteller zugelassen: Cousin Erst-gereihter mit 36 Punkten, Schwester Letzt-gereihte mit 22 Punkten;

– es folgt 2018: Zuweisung Baulose laut Rangordnung: Baulos G1 in „Cians 2“ an Erstgereihten der Rangordnung; 4 Baulose in „Plaiac 4“ an Zeit-, Dritt- und Viert-Gereihte der Rangordnung; übriges Baulos G2 in „Cians 2“ an Letzt-gereihte laut Rangordnung (Schwester Manfred Vallazza).

Es ist demnach hier so, dass von Beginn an im Jahr 2016 der gänzliche Vorbehalt meiner Fläche für den geförderten Wohnbau beschlossen und vom Land genehmigt wurde. Erst später wurde die Rangordnung erstellt, laut den vorgelegten 7 Gesuchen. Am Ende standen 6 Baulose für 6 zugelassene Gesuchsteller zur Verfügung. Die vollständige Zurverfügungstellung der Zone „Cians 2“ stand also schon 2016 fest, als noch nicht einmal die Rangordnung für die Zuweisung feststand. Meine Schwester fiel die Fläche in „Cians 2“ erst dann zu, als die Vor-gereihten sich laut Vorzugstitel für andere Flächen ausgesprochen haben. Ebenso stimmt die Rechnung der „100.000 Euro Mehrkosten“ im Urteil nachweislich nicht.

– Erstens ist der freie Teil der Zone „Cians 2“ von Beginn an für den geförderten Wohnbau zur Verfügung gestellt worden, als noch nicht einmal eine Rangordnung da war. Wenn aber mehr Fläche für den geförderten Wohnbau zur Verfügung steht, dann kann man die Entschädigung dafür nicht als „Mehrkosten“ deklarieren, da die öffentliche Hand dafür das Eigentum für die Deckung des Wohnbedarfs der Bevölkerung erhält. Nur weil der Wohnbedarf meiner Schwester gedeckt wurde, und nicht ein anderer dieses Baulos gewählt hat, entstehen nicht plötzlich Mehrkosten;

– Zweitens hätte meine Schwester, wenn sie nicht die Fläche in „Cians 2“ bekommen hätte, Anspruch auf eine andere Fläche in der Gemeinde Wengen. Aber auch für diese Fläche hätte das Land ebenso die Förderung für die Enteignung mittragen müssen, weil ein anderer Eigentümer entschädigt hätte werden müssen. Demnach stimmen die angeblichen „Mehrkosten“ auch im Ausmaß nicht;

– Drittens hätte meine Schwester, wenn sie – wie vom Land selbst vorgeschlagen – den freien Teil mir abgekauft hätte, ebenso eine Förderung für den Erwerb des Bauloses G2 in der Zone erhalten. Auch diese Förderung wäre aus demselben Landesfonds als „Mehrkosten“ geflossen. Daher stimmt die Rechnung über die 100.000 Euro “Mehrkosten“ einfach nicht. Es handelt sich nicht um „Mehrkosten“, denn es wurde zur Deckung des Wohnbedarfes für Zuweisungsberechtigte Bauland zur Verfügung gestellt wird. Und der Betrag der „100.000 Euro Mehrkosten“ ist nachweislich falsch, weil auch bei den Alternativen aus dem Landesfonds Mittel geflossen wären. Nochmal: Auch das Land bestreitet nicht, dass meine Schwester förderungsfähig ist und Anspruch auf Flächen oder einen Beitrag für den Erwerb von Flächen hat!

Ist Verwandtschaftsverhältnis ein Problem?

Aber man stößt sich beim Land und bei Gericht am Verwandtschaftsverhältnis zu mir und beschwört angebliche „Mehrkosten“ herauf. Und, wenn nicht ich das Eigentum abgetreten hätte, hätte jemand anderes gegen Entschädigung Eigentum abtreten müssen, um den Wohnbedarf in Wengen zu stillen. Es ist also so, dass hier ein Unrecht deshalb vorgeworfen wird, weil ein Verwandtschaftsverhältnis vorliegt.

Außerdem stimmt es nicht, dass im Fall „Cians 2“ eine „Mikrozone“ geschaffen worden sei. Der Unterschied zu den anderen Zonen, die zuvor vor Gericht behandelt wurden, liegt nämlich darin, dass in diesen Fällen nur 1 Baulos gebildet wurde; für das einzige Baulos kam nur 1 Person infrage, da sonst keine Personen auf der Rangliste waren. Diese eine Person war mit dem Eigentümer verwandt. Es lag also keine Konkurrenz für die Zone vor.

Hier wurden aber von der Gemeinde Wengen 6 Baulose in 2 Zonen gebildet, wobei 7 Personen ansuchten und schließlich auf der Rangliste 6 Personen standen. Meine Schwester kam als letzte an die Reihe, nachdem alle anderen andere Baulose gewählt hatten. Konkurrenz für die Flächen lag also vor.

Wenn also meine Schwester nicht bei dieser Fläche, sondern anderswo drangekommen wäre, so hätte das Land kein Problem gehabt. Schließlich hat es zuvor die Ausweisung der Zone „Cians 2“ genehmigt. Wenn dann beispielsweise der Zweit-/-Dritt oder Viert-gereihte die Fläche vor meiner Schwester gewählt hätte, dann wäre das Land zufrieden gewesen. Dann wäre auch die Erstellung des Durchführungsplanes kein Problem gewesen. Daraus kann man aber schließen, dass am Ende nur das Verwandtschaftsverhältnis zu mir das eigentliche Problem ist, und das kann es nicht sein, denn meine Schwester war, wie jeder andere auf der Rangordnung auch, zuweisungsberechtigt für gefördertes Bauland. Jetzt haben sie und mein Cousin allein die Kosten zu tragen, obwohl sie Anspruch auf die Förderung gehabt hätten. Das Land und die Gemeinde zahlen keinen Cent. Damit bin ich nicht einverstanden und ich denke auch viele andere nicht, die in Kleingemeinden leben.

Nach meiner Auffassung darf all dies nicht sein. Aber weil ich im Gerichtsverfahren keine Streitpartei war, also weder Kläger noch Beklagter war, kann ich das Urteil nur zur Kenntnis nehmen. Wer objektiv beobachten will, wird sehen, dass es ungerecht ist, von einem Gericht als „Beifang“ abgekanzelt zu werden, obwohl nicht eine einzige Gelegenheit zur Gegenrede eingeräumt worden ist.

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