Anerkennung für Südtirols Ausbildungsbetriebe

„Die Prämie zielt langfristig darauf ab, die Einstellung und Ausbildung von Lehrlingen zu erhöhen sowie die Ausbildungsbereitschaft und Ausbildungsleistung der Südtiroler Lehrbetriebe zu unterstützen und zu honorieren. Gleichzeitig soll davon auch die Südtiroler Wirtschaft profitieren, da durch die Förderung der Heranbildung von Fachkräften in der dualen Ausbildung verschiedene Berufssparten gestärkt werden“, betonte Landesrat Philipp Achammer.
Über die Bilaterale Körperschaft für das Handwerk (BKH) erhalten seit 1. Januar 2022 Lehrlinge bereits nach dem ersten Jahr – sofern erfolgreich bestanden – eine Prämie von 200 Euro. Zudem ist für Lehrjungen und Lehrmädchen, deren Lehrberuf untypisch für ihr Geschlecht ist, ein Beitrag in Höhe von 400 Euro nach dem bestandenen ersten Lehrjahr vorgesehen und jeweils 200 Euro für die nachfolgenden Lehrjahre. Damit soll die Leistung der jungen Talente belohnt werden.
Die Lehrlingsprämie gilt als Anerkennung für die Lehrbetriebe und ihre Leistung im Rahmen der Ausbildung vor. lvh-Chef Martin Haller sieht darin einen doppelten Nutzen: „Zum einen handelt es sich um die Investition in einen jungen Menschen, der während der Lehrzeit und dank des dualen Systems Wissen generiert und weitergeben kann. Zum anderen ist es eine Investition in das Unternehmen, da ein Lehrling spätestens nach seinem Gesellenabschluss eine sehr gut qualifizierte Fachkraft darstellt“, erklärte Haller.
Dies bestätigte auch die Unternehmerin aus Auer Johanna Falser (Falser Maschinenbau GmbH). Ihr Unternehmen, das im Maschinenbau tätig ist, beschäftigt seit vielen Jahren Lehrlinge. Die Rolle des Ausbilders dürfe nicht unterschätzt werden. „In der Lehrzeit ist man nicht nur Ausbilder, sondern gleichzeitig Lehrmeister, Berater und Freund. Die Lehrlingsprämie ist auf jeden Fall eine wichtige Anerkennung für die vielzähligen Ausbildungsbetriebe in Südtirol“, bekräftigte Falser.
2.000 Euro für die Betriebe Â
Die Prämie beträgt 2.000 Euro für Lehrbetriebe, die Lehrlinge bis zur Lehrabschlussprüfung begleitet haben. Wenn die vorgesehene Lehrzeit nicht zur Gänze, aber mindestens zur Hälfte im antragstellenden Lehrbetrieb absolviert wurde, beläuft sich die Prämie auf 1.000 Euro. Anträge können innerhalb 90 Tage ab Lehrabschlussprüfung ab heute über das Landesamt für Handwerk und Gewerbegebiete auf dem bereitgestellten Vordruck über PEC-Mail eingereicht werden. Ein Lehrbetrieb kann die Prämie auch für mehrere Lehrlinge beantragen.
