STF: Südtiroler Sonderverzeichnis muss auch für Zahnärzte gelten

Die Süd-Tiroler Freiheit hat mittels Landtagsanfrage bei Landeshauptmann Kompatscher nachgefragt. Dieser bestätigt, dass die Möglichkeit, sich in das besagte Sonderverzeichnis eintragen zu lassen, nicht für Zahnärzte gilt. Laut Kompatscher wendet die Zahnärztekammer das Staatsgesetz nicht an, weil sie sich im Staatsgesetz nicht namentlich genannt sieht und besteht auf eine dementsprechende Änderung des Gesetzes.
Aufgrund eines Bürgeranliegens hat das Ressort für Gesundheit mehrmals versucht auf den Interpretationsspielraum des Gesetzes hinzuweisen, doch die Kammer sieht sich als unabhängiges Gremium und besteht darauf, nur wenn explizit genannt, dem Staatsgesetz zu unterliegen.
Die Landtagsabgeordneten der Süd-Tiroler Freiheit, Sven Knoll und Myriam Atz-Tammerle, fordern die Landesregierung dazu auf, das bestehende Gesetz in Rom dahingehend abzuändern, dass auch rein deutschsprachige Zahnärzte in das Südtiroler Sonderverzeichnis aufgenommen werden, denn nur durch die Aufnahme in dieses Verzeichnis wird ihnen ermöglicht, in Südtirol in privaten Einrichtungen zu arbeiten.
