von red 01.07.2022 13:40 Uhr

Neues Gesetz für Schweinehaltung: Vollspalten-Verbot aber erst ab 2040

Das von Tierschützer seit Jahren eingeforderte Verbot der Vollspalten-Haltung ist nun endlich erhört und im österreichischen Tierschutzgesetz fixiert worden. Der Haken dabei: Das Gesetz tritt erst im Jahr 2040 in Kraft.

APA (dpa)

Laut krone.at gaben die verantwortlichen Minister am heutigen Freitag bekannt, dass Vollspaltenböden in der Schweinehaltung verboten werden. Tierschützer freuen sich über den Schritt in die richtige Richtung, kritisieren allerdings die lange Übergangsfrist und das damit verbundene verlängerte Leiden der Tiere. Bereits bestehende Ställe müssen erst bis zum Ende des Jahres 2039 umgebaut werden.

Die Mehrheit der in Österreich gehaltenen Schweine müssen in engen, verdreckten Ställen ausharren. Die Böden dieser Ställe sind nicht von Stroh bedeckt, sondern aus hartem Beton und von Spalten durchzogen. Durch ihre minimale Bewegungsfreiheit „schieben“

Schweine ihre Ausscheidungen durch die Spalten durch. Vollspaltenböden weisen also einen sehr geringen Arbeitsaufwand auf.

Kleiner Erfolg

Einen kleinen Erfolg können Tierschützer trotzdem feiern: Vollspaltenböden ohne Funktionsbereiche sind bereits ab dem kommenden Jahr 2023 verboten. Außerdem soll es Verbesserungen bei der Kastration von Ferkeln geben. 

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  1. FranzK
    01.07.2022

    Vollspalten-Verbot aber erst ab 2040!
    Solch ein Gesetz können nur Vollpfosten machen, nur die EU hat solche.

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