Mehr Schutz und Rechte für die Radfahrer und Fußgänger
APA (Symbolbild/dpa)
Damit liegt das Radfahren in Tirol bereits an dritter Stelle aller Sportunfälle (Skifahren 4.100 Unfälle, Fußball 3900 Unfälle). So sind die Verbesserungen zum Schutz und der Rechte der Radfahrer in der geplanten StVO Novelle zu begrüßen:
- Kfz müssen Abstand zum Radfahrer von 1,5 Meter im Ortsgebiet und zwei Meter auf Freilandstraßen einhalten.
- Nebeneinanderfahren von Radfahrer und Kind unter zwölf Jahre wird erlaubt.
- Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Fahren gegen die Einbahnstraße erlaubt.Â
- Das Rechtsabbiegen bei Rot an Kreuzungen, sofern ein entsprechendes Verkehrszeichen angebracht ist.
Trotzdem ist beim Fahren gegen die Einbahnstraße und das Rechtsabbiegen bei Rot an Kreuzungen besondere Vorsicht geboten.
Dasselbe gilt auch für die geplanten Verbesserungen für Fußgänger:
- Fußgänger freundliche Ampelschaltung.
- Besonders wichtig: Schulstraßen als Schutz für die Schulkinder im Bereich von Schulen und Bildungseinrichtungen.
- Zwei wichtige Tipps für die Radfahrer vom Verein SICHERES TIROLÂ
- Â Helm auf (auch bei Kurzstrecken) und
-  mach dich sichtbar durch helle, leuchtende, reflektierende  Sportkleidung”,Â
außerdem sollte eine gesetzliche Helmpflicht, vor allem für das E-Bike geprüft werden, empfiehlt eindringlich Dr. Karl Mark, der Präsident Verein SICHERES TIROL.