von hm 23.04.2021 18:46 Uhr

Großteil der Wirtschaft öffnet bundesweit am 19. Mai

Mit 19. Mai dürfen bundesweit die meisten Wirtschaftsbranchen aufsperren. Allerdings gelten – außer im Handel – Impf- oder Testnachweise als Voraussetzung um dabei zu sein, teilte die Bundesregierung am Freitagnachmittag mit. Sperrstunde ist allgemein 22 Uhr, womit die Nachtgastronomie und Bars noch warten müssen – zumindest bis Juli. Die Bundesländer können je nach Infektionslage eigene Wege gehen.

Der Lockdown soll mit 19. Mai aufgehoben werden. (APA)

Tirols Landeshauptmann Günther Platter zeigte sich erfreut darüber, dass nun ein Fahrplan steht, „wodurch sich alle entsprechend vorbereiten können“ und den Menschen wieder eine „Perspektive“ gegeben werde. Er unterstrich aber, dass es sich um “vorsichtige Öffnungsschritte“ handelt.

„Denn uns allen muss bewusst sein, dass das Corona-Virus nicht verschwunden ist und wir deshalb weiterhin Vorsicht walten lassen müssen.“ Die Kombination aus Testen, Impfen sowie Hygiene- und Abstandsregeln sei der „Schlüssel“ für die Öffnungen. „Praktikable Testmöglichkeiten“ seien sehr wichtig, damit „die verpflichtenden Eintrittstests nicht zu einem unüberwindbaren Hindernis für die Bevölkerung werden“.

Die Regelung im Ãœberblick

In der Gastronomie dürfen Indoor maximal vier Erwachsene mit Kindern zusammen im Sitzen essen, outdoor maximal 10 Erwachsene. Außer am Sitzplatz gilt Maskenpflicht und ein Abstand von 2 Metern, Buffets sind aber erlaubt. Gäste müssen sich mit Namen und Kontaktdaten registrieren. Jeder Gastronomiebetrieb braucht einen Covid-19-Beauftragten.

In Hotels gelten mindestens 20 Quadratmeter pro Gast und Maskenpflicht in den allgemein zugänglichen Bereichen. Auch ins Hotel kommt man nur mit Test oder Impfung. Alle zwei Tage ist ein Selbsttest unter Beaufsichtigung nötig. Wie im Lokal gilt 22 Uhr als Sperrstunde.

Sicherheitskonzept für Indoor-Aktivitäten

Auch Fitnessstudios, Thermen und andere Freizeiteinrichtungen dürfen öffnen, Messen wieder stattfinden. Alle Betriebe müssen Sicherheitskonzepte vorlegen. Der Nachweis von Impfung, aktuellem Test oder Antikörpern soll mit dem „Grünen Pass“ erfolgen, Details dazu stehen aber noch aus.

 

(APA)

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