von su 07.04.2021 17:59 Uhr

Dissens um Maskenpflicht für Abgeordnete

FPÖ-Chef Norbert Hofer hat im Zusammenhang mit der Debatte um die Maskenpflicht im Parlament seinen zuvor geäußerten Standpunkt am Mittwochnachmittag relativiert. Nachdem er zunächst indirekte, aber dafür umso heftigere Kritik an seinem Klubobmann Herbert Kickl wegen dessen Masken-Verweigerung geübt hatte, erklärte sein Büro am Mittwochnachmittag gegenüber der APA, dass alternativ zur FFP2-Maske auch eine Plexiglas-Trennwand zur Vorderfrau/zum Vordermann ausreiche.

Kickl und Hofer im Parlament. (Bild: APA)

Via Twitter hatte Hofer am Mittwoch zunächst klargemacht, dass er von einer Verweigerung des FFP2-Maskentragens im Parlament wenig hält: „Das freie Mandat erlaubt es, sich im Parlament der Hausordnung zu entziehen. Wer das tut, stellt sich aber in einer Selbstüberhöhung über alle Menschen, die sich an Regeln halten müssen. Ich respektiere als Präsident die Hausordnung und erwarte das von allen Abgeordneten”, schrieb Hofer.

Nur in Hausordnung

Am Vortag hatte Kickl – nach einer Sitzung der Sonderpräsidiale – angekündigt, weiterhin keine Maske im Parlament tragen zu wollen. Die Maskenpflicht im Parlament ist nur in der Hausordnung und nicht in der Geschäftsordnung geregelt, damit gibt es keine Sanktionen bei Verstößen gegen die Regeln.

Ein Sanktionsmechanismus werde nicht kommen, denn bisher gebe es keinen Antrag der Parteien für eine Änderung der Geschäftsordnung, hatte Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) am Dienstag erklärt. Hohe Bußgelder wie etwa in Deutschland hält Sobotka aber ohnehin für „unangebracht”, denn “das freie Mandat schließt immer mit ein die Eigenverantwortung”.

Gehöre nicht zu den Heuchlern

Kickl erklärte die Diskussion für ein Ablenkungsmanöver vom „Korruptionssumpf” der ÖVP. Es fehle die Evidenz für die Wirksamkeit der Masken. Er selbst will die Vorgabe ignorieren.

„Ich gehöre nicht zu den Heuchlern, die die Maske aufsetzen und danach jede Sicherheitsmaßnahme über Bord werfen.” Seinen Abgeordneten will er das Tragen freistellen. Im Supermarkt kauft Kickl übrigens sehr wohl mit FFP2 ein, wie er auf Nachfrage erläuterte: „Ja, da habe ich sie auf, weil ich dort muss. Hier muss ich nicht”, so Kickl am Dienstag.

Aus Hofers Büro verwies man am Mittwochnachmittag in einer schriftlichen Stellungnahme dann auf die 27. Verordnung zur 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung: Laut dieser kann an Arbeitsorten alternativ zur Maske das Infektionsrisiko auch „durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden”, etwa durch das “Anbringung von Trennwänden oder Plexiglaswänden”.

Zu geringer Abstand

„Beim Plenarsaal des Parlaments handelt es sich zweifelsfrei um den Arbeitsplatz der Abgeordneten”, hieß es dazu aus Hofers Büro. Plexiglaswände sind im Parlament zwar angebracht, allerdings nur seitlich zwischen den Abgeordneten, nicht vor ihnen.

„Wie der Parlamentspräsident anführt, sei dadurch trotzdem ein zu geringer Abstand zur Vorderfrau/zum Vordermann gegeben. Es ist daher aus unserer Sicht vom Parlamentspräsidenten auch eine Trennwand aus Plexiglas zur Vorderfrau/zum Vordermann anzubringen, wie dies am Rednerpult sowie am Platz des Präsidenten bereits umgesetzt wurde”, so Hofer.

„Alternativ könnte der Abgeordnete selber entscheiden, ob er die Plexiglaswand haben möchte oder lieber Maske am Arbeitsplatz trägt.”

Selbstverantwortung der Abgeordneten

Abseits des Sitzplatzes will der Dritte Präsident das Tragen der FFP2-Maske in die Selbstverantwortung der Abgeordneten legen, dort reicht ihm nun alternativ zur FFP2-Maske doch auch der Zwei-Meter-Abstand:

„Was die übrigen Bereiche des Parlaments sowie die Wege zwischen den Klubräumlichkeiten und dem Plenarsaal anbelangt, so liegt es in der Verantwortung der Mandatarin/des Mandatars, den 2m-Abstand einzuhalten.

So dies nicht möglich ist (z.B. in der Cafeteria, etc.), soll eine Maske getragen werden. Dies liegt im Ermessen der/des Abgeordneten”, heißt es in der Stellungnahme Hofers.

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