von ca 30.03.2021 16:22 Uhr

Ausreisetestpflicht für Nordtirol und Bezirk Kufstein

Ab Mittwoch, 31. März, müssen alle Personen, die aus Tirol ausreisen, für den Zeitraum von zwei Wochen bis 14. April ein negatives Corona-Testergebnis mitführen und bei einer Kontrolle vorweisen. Dies bestätigt das Land Tirol in einer Aussendung. Ausgenommen von der Testpflicht sind der Bezirk Lienz, die Gemeinde Jungholz im Bezirk Reutte sowie das Rißtal (liegt im Gemeindegebiet Vomp und Eben am Achensee).

APA

Die Testpflicht gelte für Personen mit Wohnsitz in Tirol sowie für Personen, die sich durchgehend über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden in Tirol aufgehalten haben (UT24 berichtete). Personen mit Wohnsitz in Tirol, welche aus Tirol auspendeln, sind damit von der Testpflicht umfasst, bestätigt das Land Tirol.

Ausreisetestpflicht auch für Kufstein

Eine Ausreisetestpflicht gäbe es im selben Zeitraum zudem auch für den Bezirk Kufstein. Personen mit Wohnsitz im Bezirk Kufstein, sowie Personen, die sich durchgehend über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden im Bezirk Kufstein aufgehalten haben, müssen bei der Ausreise aus dem Bezirk ein negatives Corona-Testergebnis mitführen.

Ausnahmeregelung für Kinder und Schüler

Von der Testpflicht jeweils ausgenommen seien Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr, sowie Schüler zum Zweck der Teilnahme am Unterricht. Die Testverpflichtungen würden an den Landesgrenzen bzw. an den Kufsteiner Bezirksgrenzen stichprobenartig kontrolliert werden.

Vorsichtsmaßnahme gegen Ausbreitung neuer Virusvariante

„Aktuell setzt sich in Tirol wie in anderen Teilen Österreichs und Europas zusehends die britische Virusmutation durch. Derzeit gibt es in Tirol 260 aktiv-positive Fälle dieser britischen Variante mit dem so genannten E484K-Zusatz. Laut AGES ist diese Virusvariante bereits auch in anderen Teilen Österreichs aufgetaucht. In Tirol sind nach derzeitigen Informationen die beiden Bezirke Schwaz und Kufstein hauptbetroffen,“ betont Elmar Rizzoli, Leiter des Corona-Einsatzstabes des Landes Tirol.

Auch Ausreisetestpflicht in Schwaz wird nochmals eine Woche verlängert

Aufgrund der derzeitigen epidemiologischen Lage und des verstärkten Vorkommens der mutierten britischen Coronavirus-Variante wird zudem auch die bestehende Ausreisetestpflicht im Bezirk Schwaz um eine Woche bis einschließlich 8. April verlängert. „Im Bezirk Schwaz können aktuell unter anderem aufgrund des strengen Contact Tracings die Corona-Fallzahlen in etwa konstant gehalten werden. Gerade über die Osterfeiertage wollen wir aber kein Risiko eingehen, weshalb die Ausreisetestpflicht um eine Woche verlängert wird“, so Rizzoli.

Das bestehende, bereits erweiterte Testangebot im Bezirk Schwaz soll bestehen bleiben, die PCR-Testmöglichkeiten sollen sogar noch weiter ausgebaut werden.

Testangebote werden erweitert

Wegen der bevorstehenden Ausreisetestpflicht erweitert das Land Tirol einmal mehr das Testangebot, auch an den innerösterreichischen Grenzen zu Salzburg und Vorarlberg. In Pettneu am Arlberg wird eine Teststation eingerichtet, am Pass Thurn ein Testcontainer. In Hochfilzen und Waidring kommen mobile Testbusse zum Einsatz.

Eine Anmeldung sei jeweils nicht notwendig. Die Testmöglichkeiten bestünde täglich jeweils zwischen sechs und 20 Uhr.

Testangebot im Bezirk Kufstein

Bezüglich der Ausreistestpflicht wurde bereits auch das bestehende Testangebot im Bezirk Kufstein erweitert: An den Standorten Langkampfen, Niederndorf, Scheffau und Münster wurden im Rahmen von „Tirol testet“ ergänzend zum bisherigen Testangebot weitere Testmöglichkeiten für die Bevölkerung bereitgestellt mit einer jeweiligen Öffnungszeit von täglich 6 bis 9 Uhr und 17 bis 19 Uhr. Es handelt sich dabei um PCR-Gurgeltests.

Anmeldungen sind unter www.tiroltestet.at möglich, das Testangebot startet mit heute, Dienstag, 17 Uhr.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zu den – ab Mittwoch, 31. März geltenden – Ausreiseregelungen für Nordtirol und für den Bezirk Kufstein finden sich auch auf www.tirol.gv.at/ausreise.

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