von hz 08.03.2021 11:33 Uhr

STF: Partnertreffen sind in Süd-Tirol erlaubt – Strafen sind nicht zulässig

In den letzten Tagen häufen sich die Beschwerden von Bürgern, die bei Straßenkontrollen von der italienischen Polizei bestraft wurden, weil sie den Beziehungspartner treffen wollten. Die Süd-Tiroler Freiheit weist die Bevölkerung darauf hin, dass das Treffen von Beziehungspartnern (nicht Kollegen) gemäß Landesverordnung in Südtirol ausdrücklich erlaubt ist.

L.Abg. Sven Knoll. (© STF)

Das Ignorieren dieser Landesverordnung bzw. die eigenmächtige Uminterpretation derselben ist eine willkürliche und nicht zulässige Vorgehensweise der italienischen Polizei. Gegen die verhängten Strafen kann und soll daher Einspruch erhoben werden. Die Strafe wird dann annulliert, schreibt die Süd-Tiroler Freiheit in einer Presseaussendung.

Bereits am Montagmorgen berichtete UT24 von einem Fall in Niederdorf, welcher Fragen aufgeworfen hatte.

„Begründungen der italienischen Polizei sind abenteuerlich“

Die Begründungen der italienischen Polizei sind zum Teil abenteuerlich, schreibt der Landtagsabgeordnete Sven Knoll. „Während sich einige Beamten schlichtweg weigern, die Landesverordnungen anzuerkennen, und nur die staatlichen Bestimmungen anwenden wollen, welche Beziehungstreffen in roten und orangen Zonen nicht erlauben, nehmen andere Polizisten eigenwillige Interpretationen der Landesverordnung vor und legen einfach selbst fest, dass Beziehungstreffen nur für Personen über 30 Jahren gelten, dass es angeblich eine schriftliche Bestätigung der Gemeinde für die Beziehung bräuchte oder dass die Regelung nur für Personen gilt, die nicht mehr im selben Haushalt mit den Eltern leben. All das ist nicht zulässig!“

Beamte verweisen auf schwammige Formulierung der Landesverordnung

Der Landtagsabgeordnete Sven Knoll hat daher selbst Kontakt mit den Polizeiorganen aufgenommen und sie mit den Vorwürfen konfrontiert. Einige Beamte verwiesen dabei auf die schwammigen Formulierungen der Landesverordnung. Es bedarf einfach einer klaren Formulierung in der Verordnung, dass Partnertreffen jederzeit und im ganzen Land erlaubt sind. Die Süd-Tiroler Freiheit hatte dem Landeshauptmann bereits einen Entwurf für eine solche Präzisierung der Verordnung vorgelegt, die aber bisher leider abgelehnt wurde.

Bei Strafe soll Protokoll nicht unterschrieben werden

Die Süd-Tiroler Freiheit rät den Bürgern daher, einen Ausdruck der Landesverordnung stets mitzuführen, um den Polizisten bei einer Kontrolle vorweisen zu können, dass Partnertreffen erlaubt sind. Sollten die Polizisten dennoch eine Strafe verhängen, sollte das Strafprotokoll keinesfalls unterschrieben werden und gegen die Strafe umgehend Einspruch beim Generalsekretariat des Landes erhoben werden.

Einspruch beim Generalsekretariat des Landes

Dem Generalsekretariat müsse dafür lediglich eine Kopie des Strafprotokolls sowie eine Kopie des Personalausweises zugeschickt werden. In einer kurzen Beschreibung sollte zudem erläutert werden, warum man aus Sicht des Bürgers zu Unrecht bestraft wurde.

Generalsekretariat der Landes
z.H. Dr. Eros Magnago
E-Mail: generalsekretariat@provinz.bz.it

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  1. FranzK
    08.03.2021

    @peterpfendt ist bekannt für seine dummen Kommentare!

  2. peterpfendt
    08.03.2021

    dann kann man laut Sven auch drei mal die Woche Partner wechseln…..

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