Hilfe bei fehlenden Cashback-Auszahlungen
APA
In den letzten Monaten sind bei der Verbraucherzentrale Südtirol zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern in Bezug auf das Cashback-Programm eingegangen.
Nun hat Consap (Concessionaria Servizi Assicurativi Pubblici) eine eigene Seite für Beschwerden bereitgestellt.
Ansprüche für nicht erfolgte oder fehlerhafte Auszahlungen
Auf diesem Beschwerde-Portal sind alle Verfahren und Fristen detailliert beschrieben. Ansprüche für nicht erfolgte oder fehlerhafte Auszahlungen können innerhalb von 120 Tagen nach der jeweiligen Fälligkeit der Zahlungszeiträume geltend gemacht werden.
Zu finden ist die Seite unter folgendem Link.