Coronavirus: Südtirols neue Verordnung
Nun ist es amtlich bestätigt: Die bestehenden Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus in ganz Südtirol bleiben vorerst bis 14. März weitgehend aufrecht. Dies sieht die am Freitagabend unterzeichnete und veröffentlichte Verordnung von Landeshauptmann, Arno Kompatscher, vor.
Die Landesregierung hatte die entsprechende Vorgehensweise in ihrer Sitzung am vergangenen Mittwoch, 24. Februar (UT24 berichtete) so vorgesehen.
Handel und Gastronomie bleiben geschlossen
Demnach bleiben die geltenden, einschränkenden Regeln sowohl für den Handel und die Gastronomie als auch die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sowie für die sportliche Betätigung und Spaziergänge bis 14. März aufrecht.
Kleinkindbetreuung und Grundschule sperren auf – Mittel- und Oberschulen bleiben zu
Bis zum 14. März bleiben auch Mittelschule, Oberschule und Universität im Fernunterricht. Kleinkindbetreuung, Kindergarten und Grundschule dagegen wechseln ab kommendem Montag, 1. März, wieder in den Präsenzunterricht; ausgenommen in den Gemeinden mit südafrikanischer Variante, wo die Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder bis 7. März geschlossen bleiben.
Ausnahmeregelungen für Gemeinden mit der südafrikanischen Corona-Variante
Insgesamt bleiben in den neun Gemeinden, in denen die südafrikanische Variante des Coronavirus aufgetreten ist, die derzeit dort geltenden Regeln aufrecht. Davon nach wie vor betroffen sind: Meran, Lana, St. Pankraz und Mals sowie die fünf Gemeinden im Passeiertal: Kuens, Riffian, St. Martin, St. Leonhard und Moos.
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27.02.2021
Frage:! was haben all die Virologen,Epidemiologen und übereifrigen Wissenschaftler eigentlich vor Covid 19 gemacht ?