Anlegerschiedsgericht verfügt Schadenersatz von 25.000 Euro für Kunden
Die Bankobligationen wurden einige Jahre später in Bankaktien umgewandelt; diese Aktie erlitt einen Kurseinbruch, und der Sparer einen hohen Verlust (knapp die Hälfte der investierten Summe). Auf Anraten der Berater der Verbraucherzentrale Südtirol wurde die gesamte Dokumentation des Vorgangs von der Bank angefordert. Aus dieser ging hervor, dass beim Kauf dem Kunden kein spezifisches Informationsblatt zum Wertpapier übergeben wurde, und dass ein Teil der beigelegten Dokumentation nicht korrekt war, da dieser die Situation zwei Jahre vor dem Kauf wiedergab, als der Emittent (die Großbank) noch ein deutlich besseres Rating hatte.
Nach einer erfolglos gebliebenen Beschwerde reichten wir vor dem Schiedsgericht für Anlagefragen „Arbitro per le controversie finanziarie – ACF“ Rekurs ein. Das Schiedsgericht entschied, dass das Fehlen der Information für den Kunden gravierend sei, und verfügte entsprechend Schadenersatz für den Kunden. Die Bank hat diesen auch innerhalb einer Woche ausbezahlt.
„Der Fall ist für uns in zweierlei Hinsicht exemplarisch“, erkärt VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer. „Zum einen wird deutlich, dass die Schiedsgerichte wie ACF und ABF wesentlich zur alltäglichen Umsetzung der Verbraucherrechte beitragen. Zum anderen zeigt sich hier eindeutig, wie wichtig der „Papierkram“ insbesondere bei Geldanlagen ist. Gerade ein MIFID-Fragebogen gehörte in Ruhe ausgefüllt, und nicht – wie es häufig passiert – in bereits ausgefüllter Form unterschrieben, denn dieser Fragebogen ist die Basis für alle weiteren Rechte, die ich als Anleger habe. Auch wäre es wichtig, dass den SparerInnen klare Informationen zugänglich gemacht werden. Im Versicherungswesen gibt es z.B. die KID – die Key Information Documents. Dort werden in einer Szenarienanalyse verschiedene Entwicklungen – gut, schlecht, mittel, … – gegenübergestellt. Hätte unser Sparer solche Dokumente ausgehändigt bekommen, wäre ihm klar gewesen, dass die sicher geglaubte Obligation durch die Möglichkeit der Umwandlung in Aktie alles andere als sicher war, und hätte sich den Kauf wahrscheinlich zweimal überlegt. Im Zweifelsfall sollte man sich vor dem Vertragsabschluss an unabhängiger Stelle Rat und Informationen holen“, meint Bauhofer.