von ih 30.06.2020 15:51 Uhr

Raumordnungsgesetz: lvh hofft auf schnelle Durchführungsbestimmungen

Am 1. Juli 2020 tritt das neue Landesgesetz für Raum und Landschaft in Kraft. In der Diskussion um die Vor- und Nachteile betont der lvh folgendes:  Was nun auf keinen Fall passieren darf, ist ein Baustillstand.

Bauwirtschaft hofft auf klare und anwendbare Durchführungsbestimmungen. - Foto: Hannes Niederkofler

Besonders im letzten Jahr wurde intensiv am Gesetz gearbeitet, das den Raum und die Landschaft in Südtirol in Zukunft besser schützen soll. Morgen ist es soweit: Das neue Urbanistikgesetz tritt mit 1. Juli in Kraft und wird einige Neuerungen mit sich bringen. „Es sind sicher noch viele Fragen offen und zahlreiche Unklarheiten werden erst mit der Anwendung zum Vorschein kommen. Umso wichtiger ist es, dass schnellstmöglich die entsprechenden Durchführungsbestimmungen definiert werden“, betont lvh-Chef Martin Haller.

Das Schreckensszenario für die Handwerker wäre die Verlangsamung der Bautätigkeit oder gar ein Baustillstand. „Ein weiteres Tief kann die Bauwirtschaft nicht verkraften. Wir hoffen, dass die Politik nun schnell handeln und das neue Gesetz nicht nur zum Schutz der Landschaft, sondern auch im Interesse der Wirtschaftstreibenden angewandt wird. Entsprechend muss auch die Ausbildung der technischen Verantwortlichen in den Gemeinden massiv vorangetrieben werden. Techniker und Gemeinden benötigen Rechtssicherheit, Flexibilität und klare Anwendungsrichtlinien. Arbeit und Arbeitsbeschaffung sind wichtiger als je zuvor“, betont Markus Bernard, Vize-Obmann der Berufsgruppe Bau im lvh.

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