Van der Bellen nach Corona-Sperrstunde in Lokal erwischt
Dem Bericht zufolge hatten die beiden prominenten Gäste bei der routinemäßigen Ãœberprüfung durch die Polizei um 0.18 Uhr auch Getränke auf dem Tisch – was laut Covid-19-Gesetz nach 23 Uhr verboten ist. Für den Wirt könnte das teure Folgen haben. Für Verstöße gegen die Covid-19-Maßnahmengesetze stehen für Gastronomen – etwa für das Offenhalten nach 23.00 Uhr – bis zu 30.000 Euro Strafe. Offiziell war das Lokal zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits geschlossen.
Die Wiener Polizei bestätigte den Einsatz am Sonntag. Mediale Berichte, wonach es sich bei einer der in dem Schanigarten eines Lokals in der Wiener Innenstadt angetroffenen Personen um den Herrn Bundespräsidenten handelt, werden bestätigt, hieß es zu der Causa. Eine Meldung bezüglich des Sachverhaltes sei verfasst und an den zuständigen Magistrat zur rechtlichen Beurteilung weitergeleitet worden.
Bundespräsident gesteht sich Fehler ein
Bundespräsident Van der Bellen selbst zeigte sich am Sonntag reumütig. ‘Ich bin erstmals seit dem Lockdown mit zwei Freunden und meiner Frau essen gegangen. Wir haben uns dann verplaudert und leider die Zeit übersehen’, entschuldigte er sich. ‘Das tut mir aufrichtig leid. Es war ein Fehler’, bedauerte Van der Bellen.
Auf Twitter entschuldigte sich Van der Bellen am Sonntagabend ebenfalls noch einmal für seinen nächtlichen Besuch im Gastgarten eines Lokals weit nach der Corona-Sperrstunde. Zusätzlich kündigte der Bundespräsident an: ‘Sollte dem Wirt daraus ein Schaden erwachsen, werde ich dafür gerade stehen.’
Kein Verständnis für den nächtlichen Besuch des Präsidenten im Gastgarten hat die FPÖ. ‘Das Staatsoberhaupt verhöhnt auf diese Weise die vom Corona-Wahnsinn der Regierung schwer geplagte Bevölkerung, die sich an die schwarz-grünen Regeln hält, auch wenn sie noch so unsinnig sind’, kritisierte FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz in einer Aussendung. Wer mit einer solchen Selbstverständlichkeit auf die Verordnungen pfeife, gehe wohl davon aus, selbst über dem Gesetz zu stehen. ‘Das ist für den Bundespräsidenten eines demokratischen Landes eine höchst unpassende Attitüde’, merkte Schnedlitz an.
APA
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25.05.2020
Der Grüne Alpenbello wird schon die Verwaltungsstrafe 30.000 € schon aus eigener Tasche bezahlen? oder?
25.05.2020
Da wird Kanzler Kurz aber nicht zufrieden sein