Coronavirus: Zahlungsfristen bei Gemeindegebühren ausgesetzt
Die am heutigen Donnerstag erlassene Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 14 sieht die Aussetzung von Einzahlungsfristen für Gemeindesteuern, Gemeindegebühren bzw. den teilweisen Erlass von Kindergartengebühren, Beiträgen für die Schulausspeisung und Beiträgen für die Kleinkinderbetreuung vor.
Weiters finden die außerordentlichen Maßnahmen im Bereich der Verwaltungsverfahren und der Fälligkeiten, welche bereits am 23. März mit eigener Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes erlassen wurden, nun auch auf die Gemeinden, Bezirksgemeinschaften sowie andere Körperschaften laut Artikel 79 des Autonomiestatutes Anwendung.
Zahlungsfähigkeit: Gespräche mit Banken
Landeshauptmann Kompatscher erklärt, dass man auch mit den Südtiroler Banken bereits im Gespräch sei, um die Zahlungsfähigkeit der Südtiroler weiter zu verbessern. „Wir haben ein starkes und solides Land mit einem guten Zusammenhalt und darauf können wir in dieser schwierigen Zeit mit Zuversicht bauen”, zeigt sich der Landeshauptmann überzeugt.
LPA