Einigung im Steuerstreit zwischen Südtiroler Gemeinden und Alperia
Ausgangspunkt der Steuerstreitverfahren war der Umstand, dass nach Ansicht der Betreiber der Wasserkraftwerke gesetzlichen Bestimmungen zur Festlegung der Gemeindeimmobiliensteuern (ICI, IMU, GIS) von den Gemeinden falsch angewendet wurden und klare Richtlinien zur Festlegung der Katasterträge der Wasserkraftwerke, welche als Steuergrundlage dienen, fehlten.
23 Gemeinden betroffen
Tatsächlich wurden diese Richtlinien erst im Jahr 2011 vom Katasterinspektorat des Landes Südtirol definiert und konnten die Erträge der Wasserkraftwerke neu berechnet werden. Auf dieser Grundlage forderten die betroffenen Gemeinden die Steuern zum Teil auch rückwirkend ein. Die Stromkonzessionäre haben die entsprechenden Feststellungsbescheide vor der zuständigen Steuerkommission angefochten.
Von den Rekursen von Alperia betroffen waren die Gemeinden Altrei, Sand in Taufers, Bruneck, Klausen, Neumarkt, Algund, Natz-Schabs, Percha, Waidbruck, Prettau, Rasen-Antholz, Ritten, Mühlbach, Rodeneck, Innichen, Sarntal, Mühlwald, Wolkenstein, Schnals, Sexten, Olang, Villanders und Felthurns.
Zähe Verhandlungen
Nach den ersten harten gerichtlichen Auseinandersetzungen regten die Gemeinden, die in den Verfahren von der Südtiroler Rechtsanwaltskanzlei Christoph Perathoner & Partner vertreten wurden, gestärkt von einem Urteil des italienischen Obersten Gerichtshofes, das in der Zwischenzeit ergangen war, Vergleichsgespräche an. Es folgten zähe Verhandlungen, welche zu den nun abgeschlossenen Vergleichen führte. Dabei verpflichtete sich Alperia, welche sich von einer römischen Anwaltskanzlei gerichtlich vertreten lies, zur Zahlung sämtlicher von den Gemeinden geforderten Steuern sowie der Zinsen ab dem Jahr 2013. Die Gemeinden verzichteten hingegen auf die in den Feststellungsbescheiden geforderten Strafbeträge.
Erfreut über das Ergebnis der Verhandlungen ist Gemeindepräsident Andreas Schatzer. „Als Verband haben wir eine Vermittlerrolle eingenommen und auf den Kompromiss hingearbeitet. Es ist gelungen, die Interessen der betroffenen Gemeinden unter einen Hut zu bringen. Letztendlich waren alle mit der Lösung einverstanden“, so Schatzer zu UT24.
Zufrieden gibt sich auch der Anwalt der Gemeinden, Christoph Perathoner: „Besonders erfreulich am Vergleich ist, dass nicht nur für die Vergangenheit die Höhe der Besteuerung der Kraftwerke im Wesentlichen bestätigt wurde, sondern dass sowohl für die Gemeinden als auch für die Konzessionäre für die Zukunft Rechts- und Besteuerungssicherheit besteht“.