Alles, was Lehrling wissen muss
Die Druckausgabe des Lehrlingskalenders 2019/20 wird ab nächster Woche an die deutschen und italienischen Berufsschulen verteilt, meldet das AFI | Arbeitsförderungsinstitut als Herausgeber des beliebten Handbuches für die Auszubildenden in der dualen oder „traditionellen“ Lehre. Der Lehrlingskalender des AFI informiert über die wichtigsten allgemeinen gesetzlichen, arbeitsrechtlichen, sozialen und kollektivvertraglichen Bestimmungen für Lehrlinge. Branche für Branche werden die wichtigsten Sektorenbestimmungen zu Urlaub, Lohn, Überstunden, Kündigungsfristen, usw. angeführt.
Eventuelle Neuerungen werden laufend in die Online-Ausgabe des Lehrlingskalenders eingearbeitet, die auf www.afi-ipl.org oder www.lehrlingskalender.it abrufbar ist. Ein kurzer Ausblick auf die weiteren Berufsbildungs- und Karrierewege nach dem Lehrabschluss und eine Liste mit Kontaktdaten für Ansprechpartner bei Gewerkschaften, Verbänden, Berufsschulen und Landesämtern runden den Lehrlingskalender ab. Erstmals fehlen wird im „Lehrlingskalender“ allerdings der gute alte (Schul-)Kalender selbst, weil das Smartphone die Funktion von Termin- und Merkheft voll und ganz übernommen hat. Das Wort „Kalender“ bleibt lediglich im Markennamen erhalten. Der AFI-Lehrlingskalender kommt hauptsächlich im Unterricht an den Berufsschulen zum Einsatz. Auf Nachfrage und Einladung halten die Fachleute der Gewerkschaften und Sozialverbände auch Klassenvorträge zu den Rechten und Pflichten von Lehrlingen.
„In der Berufsbildung hat die traditionelle oder „duale“ Lehre in Südtirol immer noch einen hohen Stellenwert. Sie verbindet Theorie und Praxis, umfasst Berufe, die auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt sind und führt junge Menschen relativ schnell ins Verdienen. Heute gibt es in Südtirol rund 3.000 Lehrlinge und über 5.000 Berufsfachschüler in Vollzeit. Dabei ist die Lehrlingsausbildung ein Grundstein der heimischen Betriebe und wird es auch in Zukunft bleiben, weil sie „nach oben“ durchlässiger geworden ist: Nach der Lehrabschlussprüfung können Jugendliche in 2 Jahren berufsbegleitend die die sogenannte Berufsmatura machen. Wer sich also mit 14 Jahren entscheidet, Tischler oder Tischlerin zu werden, muss dies nicht für immer bleiben. Die praktische Berufsbildung wird durch diese wichtige Neuerung sicher noch attraktiver“, erklärt dazu AFI-Präsident Dieter Mayr.