von fe 23.07.2019 18:29 Uhr

Vallazza und Locher für die Stärkung der ländlichen Krankenhausstrukturen

Anlässlich der heutigen Sitzung des vierten Gesetzgebungsausschusses brachten die Bauernvertreter L.Abg. Manfred Vallazza und L.Abg. Franz Locher Änderungsanträge zum Artikel 23 ein, welche vorschreiben jeweils einen Arzt und einen Pflegedienstleiter als Verantwortungsträger für die Organisation eines Zweitstandortes zu berufen.

„Wie in der Privatwirtschaft üblich, braucht jeder Betrieb einen fachkundigen Betriebsleiter vor Ort, damit die Struktur funktioniert und in Folge qualitativ hochwertige Leistungen erbracht werden können. Der Betriebsleiter vor Ort kennt die Arbeitsbedingungen, Mitarbeiter und kulturellen Eigenheiten, daher weiß dieser am besten was gebraucht wird. So ist dies auch in Krankenhausstrukturen der Fall“, zeigt sich L.Abg. Manfred Vallazza überzeugt.

Die eingebrachten Änderungsanträge zielen darauf ab, gesetzlich festzuschreiben, dass für jede Krankenhauseinrichtung einem Arzt die Verantwortung für die Organisation des zweiten Standortes der Krankenhauseinrichtung übertragen wird. Diesem sollen in Bezug auf die Belange vor Ort die Weisungsbefugnis in fachlicher Hinsicht, die Aufsicht der ärztlichen Leistungen und die Befugnis zur Koordinierung unterliegen und eine unterstützende Funktion für den ärztlichen Direktor ausüben. „Die gute Koordinierung von Ort ist das Um- und Auf für ein funktionierendes System, daher ist eine territoriale Leitung unerlässlich“, sagt L.Abg. Franz Locher.

Weiters ist ebenso ein Pflegedienstleiter in der fachlichen Verantwortung vorgesehen, dem die Weisungsbefugnis am zweiten Standort unterliegt. Dieser soll auch mit Koordinationsbefugnissen ausgestattet sein und den Pflegedienstleiter des Gesundheitsbezirkes unterstützen und entlasten.

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