von su 11.07.2019 14:19 Uhr

ÖVP-Verein „ProPatria” wird aufgelöst

Der „Heimatverein ProPatria – Für Niederösterreich”, der im Zuge der „Ibiza-Affäre” ins Visier der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geraten ist, existiert nicht mehr. Laut Vereinsregister wurde er am 18. Juni aufgelöst. Mehrere Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) waren dort tätig, Kassier war auch ÖVP-Politiker Gernot Blümel.

APA

Der Öffentlichkeit bekannt geworden ist „ProPatria” im Zuge des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur BVT-Affäre. Dort wurde der ehemalige Spionageabwehr-Chef Bernhard P.

in seiner Zeugenbefragung darauf angesprochen und bestätigte nur nach mehrmaliger Nachfrage dessen Existenz. Neben ihm waren noch zwei weitere Mitarbeiter des Bundesamts bei „ProPatria” tätig. P. betonte auch, dass der Verein schon länger nicht mehr aktiv gewesen sei, Geldflüsse habe es keine gegeben.

Zur Unterstützung der ÖVP in Wahlkämpfen

Gegründet wurde „ProPatria” bereits Anfang 2004, angeblich zur Unterstützung der ÖVP in Wahlkämpfen. Sitz war die niederösterreichische Landeshauptstadt St. Pölten. Laut der Angabe im Vereinsregister war Blümel dort von März 2014 an zwei Jahre lang Kassier.

P. fungierte als Obmann ebenfalls von 2014 bis 2018. Am 16. Juni erfolgte nun die freiwillige L̦schung des Vereins Рzwei Wochen, nachdem dieser im Untersuchungsausschuss bekannt geworden war.

Nicht nur ÖVP-nahe Vereine werden geprüft

Nicht nur ÖVP-nahe Vereine werden derzeit von der WKStA geprüft, sondern auch jene im Umfeld der SPÖ, insbesondere der Wiener Stadtpartei.

Laut einem Rechnungshof-Rohbericht wurden vom „Wiener Kulturservice”, welches das Donauinselfest mitveranstaltet, auch Gelder für Parteiwerbung verwendet.

Die Rückzahlung des Wiener SPÖ-Vereins „Wiener Kulturservice” an die Kulturabteilung der Stadt betraf eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 2.409 Euro. Das bestätigte am Donnerstag das Büro von Veronica Kaup-Hasler (SPÖ) der APA.

Gelder für Parteiwerbung

Die Staatsanwaltschaft untersucht derzeit Vereine, über die Spenden an Parteien geflossen sein könnten. Bei der SPÖ finden sich zwei auf der Liste – allen voran das „Wiener Kulturservice”.

Dieser Verein tritt neben der SPÖ als Mitveranstalter des Donauinselfestes auf und wird jährlich mit 1,8 Mio. Euro Fördermitteln bedacht. Damit finanziert er das Donauinselfest und andere kleinere Events. Laut einem Rechnungshof-Rohbericht verwendete er aber auch Gelder für Parteiwerbung.

Bei dem zurückgezahlten Betrag handelt es sich allerdings nicht um Parteiwerbung, sondern um eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von 2.409 Euro.

Ein Sprecher der Wiener SPÖ bestätigte diesen Umstand bzw. die Rückzahlung. Eine “engste Zusammenarbeit und Kooperation” sei für die SPÖ prioritär, wurde versichert. Der Betrag habe 0,04 Prozent der Subventionssumme ausgemacht und sei “selbstverständlich” refundiert worden.

NEOS fordern das Aus für die Förderung von Parteifesten

Der Rechnungshof hatte beanstandet, dass das „Kulturservice” in den Jahren 2014 und 2015 für mehr als 200 für den Verein tätige Personen nicht überprüft hatte, ob eine Anmeldung beim zuständigen Krankenversicherungsträger erforderlich gewesen wäre. Die entsprechende Strafe wurde aus Mitteln der Kulturförderung der Stadt Wien beglichen.

Die NEOS forderten unterdessen überhaupt das Aus für die Förderung von Parteifesten.

„Wir haben den Verdacht, dass es sich bei den Parteifesten durch diverse Vereinskonstruktionen seit Jahren auch um illegale Parteienfinanzierung handeln könnte”, sagte der pinke Klubobmann Christoph Wiederkehr der APA: „Mich ärgert dieser Förderproporz in Wien, bei dem sowohl SPÖ, ÖVP und die Grünen sich schamlos Gelder für ihre Feste genehmigen.”

Neben dem Donauinselfest tritt die ÖVP – genaugenommen der Verein Wiener Stadtfeste – als Veranstalter des Stadtfestes auf.

Die Grünen haben das Kulturfestival „Wienwoche” ins Leben gerufen. Ein generelles Aus für das Donauinselfest verlangen die NEOS nicht. Es solle jedoch künftig von der Stadt veranstaltet werden, forderte Wiederkehr.

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