von su 19.06.2019 15:16 Uhr

Elternzeit unter der Lupe

Im Rahmen der Kooperation zwischen lvh und dem Institut für italienisches Recht an der Universität in Innsbruck wurden wiederum wissenschaftliche Diplomarbeiten verfasst, welche in unterschiedliche Schwerpunktbereiche der Unternehmen fallen. Am Mittwoch wurden fünf Arbeiten im Haus des Handwerks vorgestellt.

(von links): Michela Morandini, Martin Haller, Gregor Christandl, Claudia Erlacher, Petra Holzer und Sieghart Flader.

Bereits im Jahr 2013 ist der Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister eine Kooperation mit dem Institut für italienisches Recht an der Universität in Innsbruck eingegangen. Dabei sollen gleich drei Ziele verfolgt werden: die Sensibilisierung für die Bedürfnisse mittelständischer Handwerksbetriebe in Südtirol, der Forschungs- und Wissenstransfer sowie die Förderung von talentierten Studierenden.

„Die Kombination zwischen theoretischen Wissen und praktischer Anwendung sind das richtige Fundament, um den realen Betriebsalltag kennen zu lernen“, betonte lvh-Präsident Martin Haller bei der heutigen Pressekonferenz. Auch Gregor Christandl, Assistenzprofessor an der Universität Innsbruck ist begeistert vom Mehrwert, welchen die Studierenden durch diese Kooperation mitnehmen: „Ich hoffe, dass die Universität Innsbruck noch viele weitere Diplomarbeiten gemeinsam umsetzen wird.“
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Mütter besitzen nicht mehr Alleinanspruch auf Pflege und Betreuung der Kinder

Zentrales Thema der heutigen Vorstellung war ein Rechtsvergleich des Mutterschutzes und Elternschutzes in den Ländern Italien, Österreich und Deutschland. Die Juristin und berufstätige Mutter Claudia Erlacher hat in ihrer Analyse einige Unterschiede zwischen den Ländern festgestellt und diese heute im Detail präsentiert. „Der Schutz der arbeitenden Mutter ist in allen drei Ländern äußerst rigide und größtenteils zwingend ausgestaltet.

Nur so kann ein vollumfänglicher Schutz der schwangeren Arbeitnehmerin und ihres ungeborenen Kindes gewährleistet werden. Italien ist dabei jenes Land, das die Dauer der obligatorischen Mutterschutzfrist im Gegensatz zu Deutschland und Österreich nicht an die Art der Geburt festmacht, sondern bedingungslos jeder Frau fünf Monate der Freistellung gewährt. Diese fünf Monate können bei guter Gesundheitslage der Schwangeren gänzlich in der Zeit nach der Geburt in Anspruch genommen werden“, erklärte Erlacher.

Sie zeigte auch die Unterschiede im Elternschutz der drei Länder auf, „denn Mütter besitzen in der heutigen Zeit nicht mehr einen Alleinanspruch auf Pflege und Betreuung der Kinder. Auch dem Mann in seiner Rolle als Vater müssen dieselben Chancen zur Familienarbeit wie der Frau nutzbar gemacht werden.

Es ist eine Tatsache, dass ein – wenn nicht sogar – der Weg, zur Chancengleichheit der Geschlechter über eine gleichberechtigt aufgeteilte Reproduktionsarbeit führt. Unter den drei zu vergleichenden Ländern ist der italienische Gesetzestext jener der die Väter verstärkt schützt. So kann der italienische Vater unter bestimmten Umständen Vaterschaftsurlaub in Anspruch nehmen. Auch die Inanspruchnahme der Ruhezeiten – ehemals Stillzeiten – ist dem italienischen Vater möglich.

Kultur des Nehmens und des Gebens

Enttäuschend, jedoch nicht überraschend, ist der Fakt, dass die Elternzeit (ehemals fakultative Schutzfrist), die Mutter und Vater gemeinsam zusteht, in Italien sowohl was deren Dauer als auch deren finanzielle Unterstützung angeht mit Abstand am schlechtesten ausgestaltet ist. Hier, sowie im Ausbau eines effektiven, längeren obligatorischen Vaterschaftsurlaubes, besteht unbedingter Handlungsbedarf“, betonte Erlacher. Die Landesobfrau der Frauen im lvh Petra Holzer untermauerte ebenso: “Für das Südtiroler Handwerk sind Arbeiten dieser Art sehr wichtig, zumal gerade Frauen zu wichtigen Mitarbeitern im Betrieb gehören und die Betriebe die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten möchten.“ Die Südtiroler

Gleichstellungsrätin Michela Morandini betonte, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Kultur für das Verständnis des Nehmens und Gebens geschaffen werden müsse. „Fakt ist, dass insbesondere in jenen Betrieben, wo hohe Qualität gefragt ist, eine größere Bereitschaft für flexible Arbeitszeitmodelle herrscht, die häufig auf informeller Ebene vereinbart werden. Was wir allerdings mittel- und langfristig brauchen, sind sogenannte Lebensphasen-Arbeitszeitmodelle, die je nach Notwendigkeit angewandt werden können“, erklärte Morandini.

Der Direktor des Arbeitsinspektorates Sieghart Flader knüpfte an diesen Gedanken an: „Der Schutz der Frau und werdende Mutter ist notwendig, leider haben wir in Südtirol häufig das Phänomen, dass mit den Geburten auch viele Kündigungen der jeweiligen Mütter einhergehen.” Diese Entwicklung könne laut Erlacher nur durch entsprechende politische und gesetzliche Maßnahmen eingebremst werden. „Nur dann verliert der Arbeitsmarkt nicht gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Frauen müssen auf ihre Karriere nicht verzichten.“

Präsentation weiterer vier Diplomarbeiten

Im Rahmen der Pressekonferenz haben noch weitere zwei Studierende ihre Arbeiten vorgestellt darunter Melanie Renner zum Thema „Die Verantwortung des Betriebsinhabers für Arbeitsunfälle in Italien und der Schweiz“ und Simon Lorenz zum Thema „Bietergemeinschaften im Rechtsvergleich“. Beiden wurde im Rahmen der Veranstaltung ein Diplom für das Stipendium verliehen, das die Kooperation zwischen lvh und Universität Innsbruck vorsieht.

Kurz vorgestellt wurden auch die Dissertationen von Martina Plasso zum Thema „Arbeitsunfälle aufgrund von Drogenmissbrauch am Arbeitsplatz in Italien sowie von Ivan Kainzwaldner zum Thema „Beihilfenrecht der Europäischen Union unter Berücksichtigung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung in Bezug auf klein und mittlere Betriebe“.

(von links): Gregor Christandl, Melanie Rinner, Simon Lorenz und Martin Haller

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