von ih 17.06.2019 14:06 Uhr

Abräumarbeiten an der Reschenstraße voll im Zeitplan

Die Abräumarbeiten auf der gesperrten B 180 Reschenstraße zwischen Pfunds und Nauders sind voll im Gange. „Die Arbeiten laufen planmäßig und wir gehen davon aus, dass wir die Straße wie angekündigt am 29. Juni wieder für den Verkehr freigeben können“, erläutert Robert Zach von der Abteilung Verkehr und Straße anlässlich eines Informationsbesuchs des Nauderer Bürgermeisters Helmut Spöttl und seines Amtskollegen Rupert Schuchter aus Pfunds bei LH-Stellvertreter Josef Geisler. Geisler sicherte den Gemeindevertretern zu, dass die Erreichbarkeit der Region und die B 180 höchste Priorität genieße.

Die Arbeiten an der B 180 gehen planmäßig voran. Sehr viel Schadholz wurde oberhalb der Reschenstraße abgeräumt und ist erwartungsgemäß in den Schutznetzen und auf der Fahrbahn gelandet. - Foto: Land Tirol/BBA Imst

Bereits eine Woche nach Beginn der Sperre am 3. Juni haben die zwölf Mann umfassenden Räumtrupps rund die Hälfte des 800 Meter langen Abschnitts von der Tschingelsgalerie bis zum Unteren Finstermünztunnel von Schadholz und losem Material befreit. Im Zuge dieser Arbeiten ist sehr viel Material in den bestehenden Schutznetzen, aber auch auf der Straße und im umgebenden Gelände gelandet. „Es hat sich somit bestätigt, dass eine Sperre der B 180 während der Abräumarbeiten unumgänglich ist“, erklärt Zach. In Kürze wird an der B180 bereits mit der Instandsetzung der vorhandenen Schutzeinrichtungen begonnen. Aus heutiger Sicht ist mit der planmäßigen Aufhebung der Sperre am 29. Juni zu rechen.

Im Zuge der Abräumarbeiten wird auch beurteilt, ob und welche weiteren Maßnahmen zur Sicherung der wichtigen Verkehrsverbindung in diesem Abschnitt notwendig sind. „Die B 180 ist für unserer Region eine wichtige Lebensader“, betonen die beiden Bürgermeister aus Nauders und Pfunds. Die bestehende Umleitung über die Martinsbrucker Straße und die Engadiner Straße mit den Fahrverboten für längere Fahrzeuge sein „eine echte Herausforderung“, wenngleich Sicherheit natürlich Vorrang habe.

Aufgrund der engen Kurvenradien besteht für Fahrzeuge über 13 Meter bzw. mit Anhängern über 6,5 Meter auf der Umleitungsstrecke ein Fahrverbot. Um absoluten Erfordernissen gerecht zu werden, werden für die Umleitungsstrecke vereinzelt Ausnahmegenehmigungen auch für längere Fahrzeuge gewährt. Diese sind aber an bestimmte Kennzeichen gebunden und gelten nur in verkehrsarmen Zeiten.

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