von ih 11.06.2019 19:07 Uhr

Studienförderung: EEVE wird Berechnungsgrundlage

Die einheitliche Einkommens- und Vermögensbewertung EEVE wird ab dem kommendenSchuljahr 2019/20 auch Grundlage für die Bemessung der Studienförderung im Grund-, Mittel- und Oberschulbereich sein. Die Landesregierung hat am Dienstag der von Bildungslandesrat Philipp Achammer eingebrachten Verordnung zugestimmt, mit der die Gewährung der Stipendien an Grund-, Mittel- und Oberschüler sowie Absolventen von Vollzeitkursen der Berufsbildung neu geregelt wird. “Wir stellen die Bildungsförderung damit auf ein neues Fundament und setzen damit einen Punkt unseres Regierungsprogrammes um”, sagte Landeshauptmann Arno Kompatschernach der Regierungssitzung, “zudem heben wir den Höchstbetrag der Studienbeihilfe von derzeit 2800 auf 3200 Euro an.” Die Beihilfenhöhe richtet sich nach dem Faktor der wirtschaftlichen Lage FWL. Sieben Staffelungen sind vorgesehen.

Symbolbild Pixabay

“Begonnen wird mit dem Bereich der Pflichtschulen, in Kürze wird die Verordnung folgen, mit der wir auch die Hochschulförderung auf eine neue Grundlage stellen”, informierte der Landeshauptmann. Die Einführung der EEVE in der Bildungsförderung bringe mehr Gerechtigkeit und Transparenz mit sich, verringere gleichzeitig Bürokratie und vereinfache die Verfahren.

Die heute genehmigte Verordnung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft. Dann wird der entsprechende Wettbewerb ausgeschrieben. “Es wird nur mehr einen einzigen Wettbewerb für den gesamten Pflichtschulbereich geben”, erklärt der Direktor im Landesamt für Schulfürsorge, Richard Paulmichl. Zudem, kündigt der Amtsdirektor an, werde künftig das Verfahren auf digitalem Weg über das Südtiroler Bürgernetz CIVIS abgewickelt.

LPA

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  1. Diandl
    12.06.2019

    Der Achhammer hat es wie sein Chef – immer Lachen, immer Grinsen, selbst wenn dem Bürger die Daumenschrauben angezogen werden.
    Man hat schon beim Landesfamiliengeld gesehen, wie sich die EEVE auf die finanzielle Situation in Familien auswirkt. Es ist nun nicht mehr das Einkommen ausschlaggebend, sondern der Besitz. Eine alleinerziehende Mutter, die wegen der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder nicht in Vollzeit arbeiten kann, aber z.B. ein für das Empfinden der hohen Politik zu großes Haus geerbt hat, ist auf einmal eine Vielverdienerin und rutscht bei der Familienförderung durch. Soll diese Frau ihr Haus verkaufen, um ihre Familie zu ernähren?
    “Leistbares Wohnen”, “soziale Gerechtigkeit”, “Wohlstand muß bei allen ankommen!” – alles Modeworte, mit denen sich die SVP gerne schmückt und damit sogar noch Erfolg hat. Unverständlich!
    Bei der Stipendienvergabe wird es nun ähnlich wie bei der Familienförderung ausschauen, wenn die SVP in gewohner Weise mitmischt.
    Bald bekommt nur noch die zehnköpfige Familie von Achmat ein Stipendium. Der Vater hat “Rückenschmerzen” und kann nicht arbeiten, da finanziert das Land gerne alles, vom täglichen Brot bis zur Zahnspange.

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