Mair: „Südtirol muss mehr Kompetenzen einfordern“
„Südtirol als Nettozahler im italienischen Staat ist keine Neuigkeit, die sich erst mit der Erhebung das Statistikinstitutes der Lombardei erschloss, sondern eine Tatsache, die sich im Steueraufkommen und den tatsächlich im Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Mitteln ablesen lässt“, hält die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair fest.
So ist aus der Studie „Kann sich Südtirol eine Eigenstaatlichkeit leisten?“ der Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung vom Juni 2018 zu entnehmen, dass der Primärsaldo seit 2008 eindeutig positiv war:
„Südtirol muss im Sinne der Autonomie mehr Kompetenzen einfordern, damit die eingehobenen Steuermittel im Land bleiben und notwendige Investitionen getätigt werden können. Unser Land droht den Anschluss in Sachen Digitalisierung, Infrastrukturen, Löhne und im Gesundheitswesen zu verlieren“, gibt die freiheitliche Landtagsabgeordnete zu bedenken.
„Es würde einen erheblichen Unterschied ausmachen, ob Südtirol jährlich etwa eine Milliarde Euro mehr zur Verfügung hätte. Die Investitionen seitens der öffentlichen Hand würden sich positiv auf das gesamte wirtschaftliche Gedeihen unserer Heimat auswirken. Die SVP täte gut daran, anhand der Fakten und aus autonomiepolitischer Überlegung heraus die entsprechenden Mittel einzufordern und entsprechende Kompetenzen zu übernehmen“, hält Ulli Mair fest.
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11.06.2019
Von: „………………@hotmail.com
Datum: 10. Juni 2019 um 20:28:04 MESZ
An: landeshauptmann@provinz.bz.it
Betreff: Nebentätigkeit für Gemeindebedienstete gegenüber Landesbediensteten vollkommen diskriminierend!
Guten Tag sehr geehrter Herr Landeshauptmann, Dr. Arno Kompatscher,
wie Sie vielleicht wissen werden, können Bedienstete des Landes und der Bezirksgemeinschaften (auch jene mit Vollzeitbeschäftigung) eine ermächtigte Nebentätigkeit grundsätzlich auch in einem zweiten lohnabhängigen Arbeitsverhältnis ausüben. Sie dürfen sogar eine selbstständige Arbeit ausüben.
Den Gemeindebediensteten mit einem Arbeitsverhältnis über 50 Prozent ist es jedoch grundsätzlich verboten ein zweites lohnabhängiges Arbeitsverhältnis einzugehen. Und eine Selbstständigkeit ist ihnen auch grundsätzlich verboten.
Ein Gemeindebediensteter, sollte er denn ermächtigt werden, kann die Nebentätigkeit dann nur bei einem Betrieb ausüben der weniger als 5 Festangestellte hat, weil die mit mehr Angestellten nicht mit dem sogenannten „contratto di prestazione occasionale“ (https://www.inps.it/nuovoportaleinps/default.aspx?itemdir=51100) melden können.
Also alles sehr eingeschränkt gegenüber den Landesbediensteten und den Angestellten der Bezirksgemeinschaften.
Da dies offensichtlich eine grundlose Diskriminierung darstellt, wollte ich Sie fragen ob Sie mir sagen können, warum dieses so ist, und ob Sie es so machen können, dass es für alle öffentlich Bedienstete diesbezüglich zukünftig eine Gleichbehandlung geben kann?
In Erwartung einer Antwort, bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit und verbleibe mit herzlichen Grüßen
………….