von ih 11.06.2019 11:38 Uhr

Geoblocking: Europäisches Verbraucherzentrum vermerkt Erfolge

Diskriminierungen von Verbrauchern aufgrund ihres Wohnsitzes oder ihrer Staatsbürgerschaft bei grenzüberschreitenden Online-Einkäufen sind grundsätzlich verboten. In der Praxis kommen Fälle von Geoblocking aber noch häufig vor. Wie reagieren Online-Unternehmer, wenn Sie mit diesen Verboten konfrontiert werden?

Foto: Screenshot YouTube

Seit 3. Dezember 2018 ist die Verordnung zum Geoblocking EU-weit in Kraft. Die Verordnung verbietet Online-Anbietern von Waren und Dienstleistungen Verbraucher aufgrund ihres Wohnsitzes oder ihrer Staatsbürgerschaft von ihrem Angebot auszuschließen, sie automatisch auf andere länderspezifische Seiten zu verweisen oder ungerechtfertigt erschwerende Geschäftsbedingungen einzufügen. Das Europäische Verbraucherzentrum Italien ist die offizielle nationale Kontaktstelle für alle Belange in Verbindung mit Geoblocking und hat in letzter Zeit mehr als einen Fall dieser Art betreut:

Technische Mittel

Ein litauischer Verbraucher findet das Angebot eines italienischen Online-Shops sehr interessant. Als er aber über das Bestellformular seine Daten eingeben möchte, gelingt es ihm nicht, seine litauische Telefonnummer einzugeben. Das System verlangt eine italienische Nummer. Ein Fall für das Europäische Verbraucherzentrum, denn die Verordnung verbietet, den Zugang zu Online-Angeboten durch technische Mittel zu beschränken oder zu verhindern. Damit konfrontiert das EVZ den italienischen Händler und nach anfänglichem Zögern macht er es technisch möglich, auch ohne eine italienische Telefonnummer zu bestellen.

Kreditkarte

Genauso positiv reagiert eine bekannte italienische Sportschuhmarke, als das EVZ sie von den Problemen eines bulgarischen Verbrauchers in Kenntnis setzt, dessen bulgarische Kreditkarte nicht als Zahlungsmittel akzeptiert wird.

Lieferkosten

Auch der italienische Hersteller, der seine Taschen in der ganzen Welt vertreibt, entschuldigt sich nach der Intervention des EVZ beim bulgarischen Verbraucher, dem er zu hohe Lieferkosten angerechnet hatte.

„Die geringe Zahl italienischer Verbraucher, die uns kontaktieren, um eine Diskriminierung beim Online-Kauf zu melden, zeigt, dass viele Bürger noch gar nicht wissen, dass es das Diskriminierungsverbot aufgrund der Staatsbürgerschaft oder des Wohnsitzes in der EU gibt und dass man sich dagegen wehren kann“, erklärt Julia Rufinatscha, Geoblocking-Expertin im EVZ Italien. Die positive Reaktion der italienischen Unternehmen in den drei genannten Beispielen weist darauf hin, dass die Unternehmen das Thema Geoblocking ernst nehmen, wenn auch noch großer Verbesserungsbedarf besteht.

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  1. 11.06.2019

    Nach wie vor wird Geoblogging betrieben, absolut Kundenundfreundlich, zum Beispiel, man kann den
    Eurosportplayer Deutsch in Südtirol nicht abonnieren, man bekommt Ihn nur auf Italienisch.
    Dagegen hat man mit Sky Deutsch kein Problem, der wird im Fachhandel angeboten. Die TV-Firma Eurosport
    schiesst sich selbst ins Knie, wenn Sie Kunden im Ausland ausschliessen bei der deutschen Sprache, das betrifft jede
    Region oder Staat ausserhalb der BRD. Ebenso äergerlich der Livstraem vom ZDF oder ARD wird auch Gebloggt

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