von su 16.05.2019 19:22 Uhr

Gerichtsverfahren vor dem Rechnungshof

Carola Pagliarin und Christoph Perathoner bringen neues Buch dazu heraus. Mit dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 174/2016 wurde die lang ersehnte Reform der Prozessordnung des Rechnungshofes endlich umgesetzt.

Carola Pagliarin, Christoph Perathoner (Bild: Christoph Perathoner)

Es handelt sich dabei um eine tiefgreifende Reform, die zwar auch alte Bestimmungen und konsolidierte Orientierungen der Rechtsprechung aufgreift, aber auch ganz neue Akzente setzt.

Die an der Universität Padua lehrende Universitätsprofessorin und staatsweit anerkannte Rechnungshofexpertin Carola Pagliarin und der Südtiroler Rechtsanwalt Christoph Perathoner haben nun ein neues Buch dazu herausgegeben: „Die Reform der Prozessordnung des Rechnungshofes. Neue Herausforderungen“.

Rechnungshof wichtige Gerichtsinstanz

Der Rechnungshof ist mittlerweile eine wichtige Gerichtsinstanz und verfügt über vielfältige, komplexe und teilweise schwierig handzuhabende Zuständigkeiten. Auch seine Prozessordnung folgt eigenen Verfahrensregeln. Mit dem neuen Buch soll Rechtsanwendern nicht nur aus Südtirol ein Überblick über die neuen Herausforderungen nach der Reform vermittelt werden und stellt somit ein nützliches Hilfsmittel für all jene dar, die als Rechtsanwender Verfahren vor dem Rechnungshof begleiten.

Das Buch ist im italienischen Traditionsverlag Cacucci erschienen und enthält Beiträge in deutscher und italienischer Sprache. Am Buch mitgewirkt haben neben den beiden genannten Autoren auch die Präsidentin des Bozner Rechnungshofes, Donata Cabras, der Ordinarius für Verwaltungsrecht der Universität Padua, Francesco Volpe, der Leiter der Rechtsabteilung des INPS/NISF Raimund Baur sowie der Paduanische Anwalt Francesco Roncoroni.

Weiterführend:

Das Werk weist auf Licht- und Schattenseiten der neuen Regelungen hin und berücksichtigt vor allem auch die Anwendungspraxis. Beleuchtet werden der richtige Gebrauch der einschlägigen Rechtsterminologie sowie die Bestimmungen zum Schutz der sprachlichen Minderheiten in Gerichtsverfahren, darüber hinaus wird systematisch auch die Einführung der neuen Prozessordnung des Rechnungshofs analysiert.

Vertieft werden zudem einzelne spezifische Fragestellungen. So vergleicht Francesco Volpe in seinem Beitrag die beiden verwaltungsprozessrechtlichen Kodifizierungen; Donata Cabras schreibt über die Umsetzung des Prinzips des fairen Verfahrens in der neuen Prozessordnung des Rechnungshofs.
Speziell berücksichtigt sind jene innovativen Profile, die sich am stärksten in der Praxis niederschlagen; darunter jene der besonderen Verfahren, welche der Deflation und Beschleunigung der Streitsachen gewidmet sind – diese legt Carola Pagliarin dar. Raimund Baur beschreibt die Gerichtsbarkeit des Rechnungshofs in den Rentensachen.
Christoph Perathoner geht auf die Sonderstellung der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol im Bereich des Schutzes der sprachlichen Minderheiten ein, die in der neuen Prozessordnung des Rechnungshofs erstmals ausdrücklich festgeschrieben ist.

Weitere zwei weitere Beiträge – je einer von Christoph Perathoner und von Francesco Giuseppe Roncoroni – entstanden im Nachgang zur Tagung.
Der Beitrag Perathoners veranschaulicht den deutschsprachigen Lesern die Funktion und die Struktur des Rechnungshofs als ein von der Verfassung vorgesehenes Hilfsorgan und führt ins Verfahrensrecht vor den Rechtsprechungssektionen ein, wobei der deutsch-italienischen Terminologie große Aufmerksamkeit geschenkt wird. Zu diesem Zweck wurde den einschlägigen Rechtsbegriffen im deutschen Textteil der italienische Terminus in Klammern beigefügt. Dies soll den Rechtsanwendern der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol in der prozessrechtlichen Praxis eine Hilfestellung sein.

Der Beitrag von Roncoroni hingegen beschäftigt sich mit der Kontrolle der Rechnungslegung der politischen Fraktionen und des damit verbundenen Verfahrens vor den Vereinten Sektionen des Rechnungshofs in besonderer Zusammensetzung. Damit soll der Leserschaft ein Einblick in die neuen Verfahren vor jenen Rechtsprechungsorganen vermittelt werden, die sich unter anderem aus der Richterschaft der Kontrollsektionen zusammensetzen.

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