Raumordnung: „Konsequenzen für private Erwartungshaltungen“
Gegenstimme von Hochguber Kuenzer
Das betroffene Gebiet liegt in der Nähe des bereits bestehenden Gasthofs Wöhrmaurer und wird als landwirtschaftliches Grün mit Bannzone geführt.
Damit daraus Bauland entstehen kann, mussten entsprechende Veränderungen im Landschafts- und Bauleitplan der Gemeinde vorgenommen werden.
Diese sind am Dienstag von der Landesregierung mit der Gegenstimme von Landesrätin Hochgruber Kuenzer genehmigt worden.
Bannzone sieht generelles Bauverbot vor
Auf Anfrage von UT24 begründet Hochgruber Kuenzer ihre Gegenstimme mit dem Umstand, dass die genehmigte Neuausweisung der Tourismuszone in der landschaftlichen Bannzone liegt. Diese sieht ein generelles Bauverbot vor.
Unabhängig davon steht die Ausweisung in starkem Kontrast zum neuen Gesetz für Raum und Landschaft (Raumordnungsgesetz), da Tourismuszonen außerhalb der Siedlungsgebiete nicht mehr zulässig sein werden, so die Landesrätin.
Gesetz wird Bürgern vorgestellt
Landauf, landab stellt Hochgruber Kuenzer zur Zeit den Bürgern die neue Ausrichtung des Gesetzes für Raum und Landschaft vor.
„Wenn wir die Neuausrichtung ernsthaft umsetzen, hat das auch Konsequenzen für private Erwartungshaltungen“, so Hochgruber Kuenzer zu UT24.