Schülerin schlägt Lehrer vor gesamter Schulklasse zusammen
Der 50-jährige Pädagoge erlitt bei dem Angriff Verletzungen an der Stirn. Er ist bis heute krankgeschrieben, da ihm der Angriff psychisch zu schaffen macht. Bei der Täterin handelt es sich um eine Schülerin, die wenige Tage zuvor von der Schule verwiesen wurde.
Offenbar hatte die Angreiferin in den Wochen zuvor mehrmals den Unterricht gestört und war mit den Konsequenzen der Schule nicht klargekommen, die sie auf den Lehrer ausließ. So wollte sie am Tag des Vorfalls zunächst ganz normal am Unterricht teilnehmen, was der Pädagoge jedoch unterband.
Die brutale Gewaltattacke ist an Schweizer Schulen kein Einzelfall: In den letzten drei Jahren verprügelte ein 17-Jähriger an einer Berufsschule seine Lehrerin und ein weiterer Schüler drohte seinem Lehrer sogar mit dem Tod.
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12.05.2019
Renintente SchülerInnen und strafunmündige Täter sind in “Integrationsfördereinrichtungen” getrennt von der Familie unterzubringen. Dort kann die schulische “Weitebildung” stattfinden, soferne noch Schulpflicht besteht. Nicht mehr schulpflichtige Jugendliche sind für die Hausarbeiten – Putzen, Wäsche machen, kochen – auszubilden und zu beschäftigen. Der Aufenthalt in der “Integrationsfördereinrichtung” endet mit der Schulpflicht, dem 18. Lebensjahr oder soferne die gute Integration eine Entlassung rechtfertigt. Die Bildung in der “Intergrationsfördereinrichtung” hat religionsneutral und unter dem Verbot religiöser Bekleidung – z.B. kein Kopftuch – zu erfolgen.