Polizei beim Meisterschaftsspiel: FC Wacker Innsbruck II gegen WSG Wattens
Symbolbild
Die Landesspolizeidirektion Tirol kündigt an, dass gem. § 54 Abs. 5 Sicherheitspolizeigesetz 1991 i.d.g.F zur Vorbeugung von gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen am 28. April 2019, ab 09:00 Uhr vor, während und bis zu einer Stunde nach dem Fußballspiel im „Tivolistadion“, Stadionstraße 1, sowie im unmittelbar angrenzenden Bereich Bild- und Tonaufzeichnungen von Besuchern des Fußballspieles angefertigt werden.