Alkoholunfälle in Landeshauptstadt – mehr als die Hälfte betrifft Radfahrer
Aufgrund dieser Entwicklung wurde das Thema „Radfahrer“ auch als Arbeitsschwerpunkt des Stadtpolizeikommandos für das Jahr 2019 definiert.
Neben den Alkoholunfällen und Alkoholdelikten durch Radfahrer kommt es auch vermehrt zu Beschwerden wegen deren zum Teil rücksichtslosem Verhalten: Speziell das Nichtbeachten des Rotlichtes, Fahren am Gehsteig, verbotenes Befahren einer Einbahnstraße und Befahren der Schutzwege führen die Beschwerde-Statistik an.
Zwischen 1,2 und 1,8 - vereinzelt über 2 Promille
„Alkoholisiertes Fahren mit dem Rad“ setzt sich bedauerlicherweise auch 2019 fort. Im 1. Quartal kam es in Innsbruck zu 10 Verkehrsunfällen mit Alkoholbeeinträchtigung, wobei wiederum 5 Radfahrer betroffen waren.
Die Alkoholisierungsgrade bei den verunfallten Radfahrern sind auffällig hoch, sie liegen meist zwischen 1,2 und 1,8 Promille, vereinzelt sogar bei über 2 Promille! Bei den Unfällen – die sich zumeist ohne Fremdbeteiligung ereignen – werden die Radfahrer durchwegs schwer verletzt.
Ab Mai Kontrollschwerpunkte
Das Stadtpolizeikommando appelliert an alle Radfahrer, die für sie geltenden Bestimmungen sowohl in Bezug auf Alkohol/Drogen als auch hinsichtlich der sonstigen Verhaltensvorschriften im Interesse einer größtmöglichen Verkehrssicherheit genauestens zu beachten.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass es ab Mai zu entsprechenden Kontrollschwerpunkten in Innsbruck kommen wird.
Rücksicht und Verständnis beste Unfallvorsorge
Abschließend macht die Polizei aber einmal mehr darauf aufmerksam, dass ein rücksichts- und verständnisvolles Miteinander aller Verkehrsteilnehmer – gleichgültig ob sie mit Pkw, Lkw, Motorrad, Moped, Fahrrad oder als Fußgänger unterwegs sind – die beste Unfallvorsorge darstellt.