von fe 26.03.2019 19:34 Uhr

Bank-Schließfächer geknackt: Vier Jahre Haft für 31-Jährigen

Jener 31-Jährige, dem vorgeworfen wurde, Schließfächer von Banken in Graz und Linz geknackt zu haben, ist am Dienstag im Landesgericht Linz zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er soll einen Schaden von über 1,11 Millionen Euro angerichtet haben. Verteidigung und Staatsanwaltschaft erbaten sich drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

APA

Der 31-jährige israelisch-kanadische Doppelstaatsbürger mit Wohnsitz in der Ukraine war nur teilweise geständig. Er gestand lediglich Einbrüche in Fächer mit einem Schaden unter 300.000 Euro. Für diesen gilt eine Strafdrohung von ein bis drei Jahren. Über der Wertgrenze beträgt der Strafrahmen ein bis zehn Jahre. Als Motiv gab er an, sein Bruder benötige eine Nierentransplantation. Diese koste 250.000 US-Dollar (220.750,55 Euro). Allerdings habe er die Beute verjubelt.

Vor Gericht sagte er aus, er habe im Darknet von einem Unbekannten alle Informationen, wie welche Schließfächer in welchen Banken geknackt werden können, erhalten. Nach der erfolgreichen Tat seien 25 Prozent der Beute an den Tipp-Geber abzuliefern.

Im Darknet seien auch gefälschte Pässe für Tarn-Identitäten gegen Kryptowährung im Wert von jeweils 2.500 Euro zu bestellen. Damit habe er bei den Ämtern eine Meldebestätigung bekommen. Mit dieser und dem Pass ist die Anmietung von Schließfächern in Banktresoren und auch der Zutritt dorthin möglich. Bei einem unbegleiteten Aufenthalt könnten mit einem oder zwei Schraubenziehern leicht Schließfächer anderer Besitzer geknackt werden.

Der Angeklagte gab zu, auf diese Weise am 31. August 2017 in einer Bank in Graz elf Schließfächer aufgebrochen zu haben. Dort hatte er aber Pech: Sie waren leer. Er versuchte es erneut am 28. März 2018 in Linz. Seinen Angaben zufolge hat er nur vier Schließfächer aufgebrochen und dabei 50.000 Euro in bar sowie Gold und Schmuck erbeutet. Diese habe er auf dem Rückweg in die Ukraine in Budapest verkauft und dafür 28.600 Euro bekommen.

Den Vorwurf der Anklage insgesamt sieben Schließfächer geknackt zu haben wies er zurück. In einem waren nach Kundenangaben Goldbarren und -münzen mit einem Gewicht von 28 Kilogramm im Wert von 984.000 Euro. Der 31-Jährige behauptete, von den ihm zur Last gelegten weiteren aufgebrochenen Fächern seien zwei – darunter jenes mit dem vielen Gold – schon offen gewesen. Deswegen sei er überzeugt gewesen, dass sie leer seien. Der Diebstahl wurde erst einen Monat später bei einer Kontrolle der Bank bemerkt, weil es eine Warnung vor Safeknackern gegeben hatte, die mit heimlich installierten Kameras die Kunden und ihren Depotinhalt ausspähen würden.

Verteidiger Normann Hofstätter brachte zwei Rucksäcke in den Gerichtssaal mit, von denen er einen mit 24 Kilogramm Silberbarren füllte. Denn der Angeklagte wurde von den Überwachungskameras beim Betreten mit einem eher leeren und beim Hinausgehen mit einem gefüllten Rucksack aufgenommen. Der Anwalt wollte beweisen, dass der Angeklagte gar nicht so viel Kilo Gold davontragen hätte können. Die Richterin, ihre Beisitzerin und die Staatsanwältin versuchten das selbst und erbrachten den Gegenbeweis.

Bei der Strafbemessung waren mildernd das teilweise Geständnis und dass es bei den Straftaten teilweise beim Versuch geblieben ist. Erschwerend war die hohe Schadenssumme, die vom Gericht zuletzt von über 1,13 auf über 1,11 Millionen reduziert wurde, und das Zusammentreffen mehrerer Delikte.

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