600.000 Euro für die Digitalisierung der Südtiroler Unternehmen
Mit der Initiative „PID-Digitales Unternehmen“ bietet die Handelskammer Bozen eine Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung der Digitalisierung in den Südtiroler Unternehmen.
Kein Qualitätsausweis mehr notwendig
Ab 10. April 2019 kann um einen Beitrag für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen, Weiterbildungen und für Investitionen im Bereich der Digitalisierung angesucht werden. Dabei müssen mindestens 50 Prozent der Ausgaben für Beratungen und/oder Weiterbildungen ausgegeben werden. Die Förderbeiträge zählen zu den De-minimis-Beihilfen.
Neu an dieser Ausschreibung ist, dass für die Anbieter der Beratung kein Qualitätsnachweis mehr vorgelegt werden muss wie in den vorhergehenden Ausschreibungen. Dies ist eine Erleichterung für die Unternehmen. Eine weitere Neuigkeit ist, dass nun auch Beiträge für die Weiterbildung gewährt werden.
Förderung für Weiterbildung und Investitionen im Bereich der Digitalisierung
Um einen Beitrag ansuchen können alle Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen mit Sitz und/oder einer Betriebseinheit in Südtirol, die im Handelsregister der Handelskammer Bozen eingetragen sind und die Jahresgebühr ordnungsgemäß eingezahlt haben.
Gefördert werden Weiterbildungen und Investitionen im Bereich der Digitalisierung sowie Beratungsleistungen. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent bei einer Mindestausgabe von 5.000 Euro und einem maximalen Förderbetrag von 10.000 Euro. Dabei kann jedes interessierte Unternehmen nur einen Antrag stellen.
Die digital unterschriebenen Anträge können vom 10. April bis 15. Juli 2019 mittels zertifizierter E-Mail-Adresse (PEC) an contracts@bz.legalmail.camcom.it eingereicht werden.
Die Antragsformulare und sämtliche Informationen zur Ausschreibung sind online unter www.digital.bz.it erhältlich.
Weitere Informationen erteilt die Handelskammer Bozen, Ansprechpartnerin Karin Pichler, E-Mail karin.pichler@handelskammer.bz.it, Tel. 0471 945 531.