von fe 18.03.2019 18:29 Uhr

Neue Brandschutzbestimmungen für Mehrfamilienhäuser

Alle Wohngebäude ab vier Stockwerken müssen ab dem 6. Mai innerhalb eines Jahres über einen Plan für das Brandschutzmanagement verfügen.

Neue Brandschutzbestimmungen für Mehrfamilienhäuser treten im Mai in Kraft - Foto: LPA/WoBi

Ab dem kommenden 6. Mai gilt: Alle Wohngebäude mit einer Brandschutzhöhe von über zwölf Metern – das sind etwa vier Stockwerke – müssen über einen Plan für das Brandschutzmanagement verfügen; dieser ist innerhalb eines Jahres zu erstellen.

Das italienische Innenministerium hat eine Brandschutzverordnung mit Anweisungen erlassen, wie im Falle eines Brandes in Wohngebäuden vorgegangen werden muss. Die Verwalter von Mehrfamilienhäusern müssen demnach einen Notfallplan erstellen und an die Bewohner verteilen. Je höher ein Gebäude ist, desto detaillierter muss der Plan sein. Der Funktionsbereich Brandschutz der Agentur für Bevölkerungsschutz bereitet dafür eine allgemeine Vorlage vor, die an die jeweiligen Gegebenheiten anzupassen ist, damit das Dekret in ganz Südtirol einheitlich angewandt werden kann. Diese Unterlage soll den Verantwortlichen als Hilfestellung dienen und wird in Kürze erstellt.

Gebäude mit einer Brandschutzhöhe von mehr als 24 Metern – das sind etwa acht Stockwerke – müssen außerdem bei der Errichtung oder Renovierung der Fassaden für eine Fläche von mehr als 50 Prozent der Gesamtfläche der Fassaden – etwa bei energetischer Sanierung mit Dämmmaterial – Maßnahmen gegen die Ausbreitung eines Feuers innerhalb oder außerhalb der Fassade oder gegen das Abbrechen von Teilen der Fassade im Falle eines Brandes setzen. Dabei ist auf die Wahl von Dämmstoffen mit geringer Brandausbreitung zu achten sowie auf die Befolgung der Richtlinien in einem von der Feuerwehr herausgegebenen Rundschreiben.

LPA

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