Ganze Diskothek nach sexueller Belästigung geräumt
Diskothek (Symbolbild) - Foto: Pixabay
Nachdem die 24-Jährige das Pfefferspray eingesetzt hatte, wurde die Diskothek vom Sicherheitspersonal geräumt. Neben dem 31-Jährigen erlitten zwei unbeteiligte Gäste Verletzungen durch das Reizgas.
Gegen den mutmaßlichen Täter wird nun wegen sexueller Belästigung ermittelt. Die 24-Jährige muss sich hingegen wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
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18.03.2019
Das schlägt ja dem Fass den Boden aus: “die 24-jährige muss sich wegen Körperverletzung verantworten”. Wo sind wir den, muss man sich jeder Gewalt beugen und diese hinnehmen? Ich trage seit längerem ein mechanisches “Abwehrmittel” – fällt nicht unters Waffengesetz -, welches ich im Angriffsfall zur Verteidigung im Rahmen meiner militärischen Nahkampfkenntnisse – Angriff abwehren-Angreifer kampfunfähig machen-Flucht verhindern – einsetzen werde.