von ih 11.01.2019 17:07 Uhr

Autofahren mit ausländischem Kennzeichen verboten

Eine neue Bestimmung in Artikel 93 der italienischen Straßenverkehrsordnung sorgt bei vielen Autofahrern hierzulande für Konfusionen. Weil viele im Staatsgebiet lebende Personen mit ausländischen Kfz-Kennzeichen unterwegs sind, hat der Staat nun drastisch durchgegriffen und dies für alljene untersagt, die mehr als 60 Tage im Land ansässig sind. UT24 hat bei einem Experten nachgefragt, wie das Gesetz konkret angewandt wird.

Symbolbild Pixabay

Wer trotz der neuen Bestimmung weiterhin mit einem ausländischen Kennzeichen unterwegs ist, dem drohen künftig Strafen von 498,40 bis 2.848 Euro. Außerdem kann das Auto beschlagnahmt werden. Wer dann immer noch nicht sein Auto in Italien registrieren lässt oder die Ausfuhr ins Ausland beantragt, verliert gar das Eigentumsrecht am Fahrzeug. Wird hingegen weiterhin mit dem Auto gefahren, so droht eine zusätzliche Strafe zwischen 1.988 und 7.953 Euro.

Besonders in Südtirol bereitet die neue Bestimmung vielen Autofahrern große Kopfschmerzen. So könnten etwa jene Südtiroler, die beispielsweise über zwei Wohnsitze verfügen, von dem Gesetz besonders hart getroffen werden. Doch weil der neue Gesetzestext noch sehr schwammig formuliert ist und Raum für Interpretationen lässt, scheint die Umsetzung noch schwierig.

„Auf wackeligen Beinen“

„Die gesamte Bestimmung steht noch auf wackeligen Beinen. Sicher ist nur, dass es das Gesetz ab sofort verbietet, mit ausländischen Kennzeichen zu fahren, wenn man länger als 60 Tage in Italien über einen Wohnsitz verfügt. Unklar ist aber nach wie vor, ob dies auch ausländische provisorische Kennzeichen betrifft. Denn vielfach werden Autos etwa in Deutschland gekauft, die dann weiterhin mit dem ursprünglichen Kennzeichen unterwegs sind, bis schließlich dann das neue italienische Kennzeichen angebracht wird“, erklärt Helmut Hellrigl von der Landesprüfstelle für Fahrzeuge im Gespräch mit UT24.

Sollte das Gesetz nicht demnächst noch genauer beschrieben werden, könnten auch jene Personen bestraft werden, die über jeweils zwei Wohnsitze, einen davon in Südtirol, verfügen. „Wenn der Wohnsitz in Italien behalten wurde, so kann das unter Umständen ein Problem werden, wenn man mit seinem ausländischen Auto nach Hause fährt“, warnt Hellrigl.

Ausgenommen von dieser neuen Bestimmung sind – nach derzeitigem Stand -lediglich Mitarbeiter von Firmen, deren Sitz sich ausschließlich im Ausland befindet sowie geleaste bzw. gemietete Fahrzeuge. Letztere müssen jedoch stets einen Nachweis mitführen, der die genaue Laufzeit nachweist. Alle anderen Betroffenen müssen für ihr Fahrzeug künftig ein italienisches Kennzeichen beantragen, wenn sie einer eventuellen Strafe entgehen möchten.

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  1. Alexandra
    22.02.2019

    Hallo,
    ich habe seit 14 Jahren einen Freund in Italien und besitze ein altes Auto, dass ich meinem Freund kurzfristig geliehen habe, da er sich nach einem neuen Auto umschaut.
    Ein paar Tage vor Silvester haben sie ihn angehalten und 498€ von ihm kassiert und meinen Schein mitgenommen. Ich habe ihn bis jetzt noch nicht. Das Auto liegt also brach. Es ist ein Wahnsinns Act mein Auto wiederzubekommen.
    Ich finde das eine absolute Unverschämtheit vom italienischen Staat. Was ihr auch wissen solltet, die gleiche Strafe gilt auch wenn der Halter des Fahrzeugs direkt daneben sitzt. Ich habe mich auf der Botschaft in Mailand erkundigt ob die was für mich tun könnten, was sie verneinten aber sie haben diesbezüglich jeden Tag ca. 30 Anfragen.
    Ich bin gespannt wann ich mein Auto wieder bekomme.

  2. venezia
    09.02.2019

    ich bin mit dem Fahrzeug meines vaters gefahren ( deutscher Staatsbürger, wohnhaft in Deutschland nur zu besuch bei mir in Italien) strafe 498 euro, Fahrzeug beschlagnahmt mit der auflage das Fahrzeug in Italien anzumelden, dass mir gar nicht gehört. da die Fahrzeugpapiere immer noch nicht nach 2 Wochen in der zuständigen Behörde aufgetaucht sind, haben wir jetzt für meinen vater die residenza beantragt, aber damit auch das Problem was ist dann wenn er in Deutschland damit fährt oder man ganz einfach mal in Urlaub will? und was für eine Willkür ist es die Fahrzeugpapiere erst dann wieder an uns auszuhändigen wenn das Fahrzeug umgemeldet wird. für mich ist das enteignung

  3. Tiara
    13.01.2019

    Ich hab nur eine Frage : ich bin ungarische Staatsbürger mit ungarischen Dokumenten. Ich hab in Italien nur eine Dokument (Personalausweis ) bekommen was in Ausland UNGÜLTIG ist! Also wann ich zb heimfahre nur mit ungarische Dokumenten (auch ungarische Wohnsitz ) kann ich mich beweisen und ich hab italienische Kennzeichen . Macht Probleme für mich bei ausländischen Polizei. Ich könnte keine richtige Antwort und Lösung von italienische Polizei -Stadtpolizei bekommen: sie haben keine Ahnung!
    Interessiert für jemand müssen wir auch in Ausland uns richtig und klar beweisen und nicht nur in Italien???
    Danke wenn jemand klare Antwort gibt

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