von ih 15.12.2018 11:03 Uhr

Kinderehe könnte in Deutschland anerkannt werden

Seit 2017 sind alle im Ausland geschlossenen Kinderehen in Deutschland unwirksam. Das verstößt laut einem Bericht des ARD allerdings gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht muss Medienberichten zufolge daher nun über einen höchst strittigen Fall entscheiden.

APA (Fohringer)

Die Gerichte müssen sich nun mit einem Fall befassen, der hitziger nicht sein könnte. Es geht um die Ehe eines syrischen Paares, das 2015 mit der Migrationsbewegung nach Deutschland gekommen war.

Der Ehemann war bei der Hochzeit in Syrien 21, das Mädchen hingegen erst 14 Jahre alt. Somit wurde das Paar in Deutschland getrennt. Die junge Frau wurde in eine Einrichtung für minderjährige unbegleitete Migranten gebracht und das Jugendamt wurde als Vormund bestellt.

Syrer legt Beschwerde ein

Weil der Ehemann jedoch Beschwerde einreichte, da er nicht wisse, wo sich seine Ehefrau aufhält, beantragte das Amtsgericht Aschaffenburg, dass er wieder mit seiner 14-jährigen Frau zusammengebracht wird. Der Grund: es seien angeblich keine Anhaltspunkte für eine Zwangsehe vorhanden gewesen.

Besonders skurril: in zweiter Instanz stellte das Gericht dann fest, dass die Ehe auch in Deutschland gültig sei und anerkannt werden müsse. Deshalb dürfe das Jugendamt nicht bestimmen, wo sich die Minderjährige aufzuhalten habe. Gegen diese Entscheidung legte das Jugendamt Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein.

Währenddessen änderte der deutsche Gesetzgeber die Rechtslage. Seit Juli 2017 gilt: Ehen, die im Ausland legal geschlossen wurden, sind in Deutschland unwirksam, wenn einer der Ehepartner unter 16 Jahre alt ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) muss die neue Vorschrift nun anwenden. Da es jedoch Zweifel gibt, ob diese Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist, muss der Bundesgerichtshof den Fall jetzt abermals prüfen.

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  1. Arnold
    15.12.2018

    Dümmer geht’s nicht mehr, ein Volk das seine Werte verliert wird untergehen

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