von su 21.11.2018 07:07 Uhr

Explosionsartiger Anstieg bei Betrugsdelikten im Internet

Internet-Betrüger haben gerade in einkaufsintensiven Zeiten ein leichtes Spiel. Das Bundeskriminalamt (BK) warnte daher im Vorfeld des Black Friday, Cyber Monday und des Weihnachtsgeschäfts zur Vorsicht. Denn die Anzahl von Bestellbetrügereien ist in den vergangenen Jahren explosionsartig in die Höhe geschnellt. Von 2016 auf 2017 haben sich die angezeigten Fälle in Österreich fast verdoppelt.

Symbolbild

Bis 2014 lagen die Fälle von Bestellbetrug noch zwischen rund 3.200 bis maximal 4.700. 2015 stieg die Zahl dann plötzlich auf 6.074 an. 2016 gab es laut BK bereits 8.231 angezeigte Fälle, und im Vorjahr schnellte die Zahl auf 15.386 hinauf.

Da sich Internet-Shopping einer immer größeren Beliebtheit erfreut und die Konsumenten auf besondere Schnäppchen hoffen, profitieren auch professionelle Betrüger davon.

Die Täter versuchen, durch Täuschung Geld ohne entsprechender Warenlieferung zu erlangen. Besonders gefinkelt sind dabei Seiten, die ein Angebot nur für kurze Zeit machen. Aufgrund der zeitlichen Beschränkung neigen Schnäppchenjäger zu schnellen, aber unüberlegten Überweisungen.

Vorsicht auch bei der Bezahlung

Das BK rät, sich über den Anbieter im Vorfeld zu informieren, ob er seriös wirkt und seine Identität und Anschrift online zu finden ist. Hilfreich sind dabei auch Bewertungsprofile, wie sie bei Online-Marktplätzen üblich sind.

Vorsicht ist auch bei der Bezahlung geboten, insbesondere bei Vorauszahlungen. Alternative Bezahlsysteme wie zum Beispiel Kreditkartenzahlung – da sind die Chancen, das Geld zurückzubekommen, größer – sowie Nachnahme sind von Vorteil.

Opfer sollen Fälle bei Polizei anzeigen

Bei Käufen im Internet muss die Ãœbertragung persönlicher Daten verschlüsselt sein. Erkennbar ist das in der Regel an dem Kürzel “https://” in der Adresszeile des Browsers und einem kleinen Schloss-Symbol in der unteren Browserleiste.

Wenn man Opfer eines Betruges geworden ist, sollte der Fall bei der Polizei angezeigt werden.

Dabei sind Bestelldokumente und Zahlungsunterlagen mitzunehmen. Bei Zahlungen mit Kredit- oder Bankomatkarte sollte der Betrug auch der Bank gemeldet werden.

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