von su 21.10.2018 05:15 Uhr

Am Sonntag hat der Wähler das Wort

Am Sonntag wird der neue Landtag der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol gewählt. Es werden fünfunddreißig Landtagsabgeordnete gewählt. Durch die Wahl zum Landtag gehören die Abgeordneten automatisch auch dem Regionalrat an.

Stimmzettel (Facsimle)

Der Landeshauptmann wird nicht direkt vom Volk, sondern vom Landtag aus seiner Mitte mit Namensaufruf und mit absoluter Mehrheit der Abgeordneten gewählt, und zwar auf Grund einer Regierungserklärung, in der auch die Anzahl der Mitglieder der Landesregierung zu bestimmen ist.

Wie wird gewählt

Am Wahltag, den 21. Oktober 2018, sind die Wahlämter von 7:00 bis 21:00 Uhr geöffnet. Die für die Wahl erforderlichen vorbereitenden Handlungen finden am Vortag statt.

Die Bürger müssen sich in das auf dem Wahlausweis angegebene Sektionswahlamt begeben und ihren Wahlausweis sowie einen Personalausweis vorlegen.

Wer nicht im Besitz des Wahlausweises ist (wegen nicht erfolgtem Erhalt, Verlust oder Diebstahl) oder einen beschädigten Wahlausweis hat, muss sich an das Gemeindewahlamt wenden, welches vom 19. bis zum 20. Oktober von 9:00 bis 18:00 Uhr und am 21. Oktober während der gesamten Dauer der Wahlhandlungen geöffnet hat und, je nach Fall, den Wahlausweis, eine Zweitausfertigung oder eine Ersatzbescheinigung ausstellt.

Welche Ausweisdokumente werden von der Wahlsektion anerkannt?

– Die von der öffentlichen Verwaltung ausgestellten Ausweise (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Waffenschein, Eisenbahnbüchlein, usw.)

– die Erkennungsausweise des „U.N.U.C.I. – Unione nazionale ufficiali in congedo d’Italia” (Nationaler Verband der Reserveoffiziere und Offiziere im Ruhestand)

– die von den Berufskammern ausgestellten und mit einem Lichtbild versehenen Ausweise

Ausfüllen des Stimmzettels

Auf dem Stimmzettel, der jedem Wähler/jeder Wählerin übergeben wird, ist das Symbol jeder einzelnen Liste (auch Listenzeichen genannt) abgebildet.

Die Stimmabgabe erfolgt durch Ankreuzen des bevorzugten Listenzeichens.
Der Wähler/Die Wählerin kann auch in den Zeilen, die rechts neben jedem Symbol abgebildet sind, eine bis vier Vorzugsstimmen (Achtung: nur eine Vorzugsstimme pro Zeile!) auf folgende Art und Weise abgeben:
Angabe des Zunamens der Kandidaten falls nötig, auch Angabe des Vornamens der Kandidaten.

Sollte der Kandidat zwei Zunamen haben, kann der Wähler auch nur einen davon angeben, es müssen jedoch beide Zunamen und falls notwendig Geburtsort und Geburtsdatum angegeben werden, falls Verwechselungen mit anderen Kandidaten aufkommen könnten.

Die Abgabe der Vorzugsstimme durch ausschließliche Angabe der Nummer, mit welcher die Kandidaten auf der Liste gekennzeichnet sind (Listenplatz), ist ab heuer nicht mehr möglich.

Die Personen, für die Vorzugsstimmen abgegeben werden, müssen unbedingt der angekreuzten Liste angehören, andernfalls ist die Vorzugsstimme unwirksam.

(Quelle: Provinz Bozen)

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