von ih 14.09.2018 13:05 Uhr

Strahlenunfall an Uni Innsbruck: Diversion für Angeklagte

Der Prozess nach einem Strahlenunfall an der Innsbrucker Universität im Jahr 2013 hat am Freitag am Landesgericht mit einer Diversion geendet. Der Richter hatte diese den beiden Angeklagten angeboten. Der Erstangeklagte soll 3.000 und die Zweitangeklagte 500 Euro entrichten. Bei Bezahlung wird das Verfahren eingestellt.

DieTirol Landesuniversität in Innsbruck. (APA)

Ihnen war vorgeworfen worden, bei der Verpackung und Verschickung des radioaktiven Stoffes “Actinoid Americium” fahrlässig gehandelt zu haben. Der Staatsanwalt hatte sich aus generalpräventiven Gründen gegen eine Diversion ausgesprochen. “Bei dem Stoff handelt es sich um hochsensibles Material. Eine Diversion wäre nicht das richtige Zeichen”, meinte der öffentliche Ankläger. Aufgrund der langjährigen Unbescholtenheit der Angeklagten, da sie “grundsätzlich” die Verantwortung übernommen haben und weil sie selbst von dem Vorfall betroffen waren, hatte der Richter die Diversion jedoch angeboten. Ãœber eine mögliche Beschwerde der Staatsanwaltschaft müsste das Oberlandesgericht entscheiden.

Der 71-jährige Erstangeklagte schilderte zu Verhandlungsbeginn den Prozess des Verpackens des radioaktiven Materials. Der Stoff sei in einem Transportfass, einer Bleiabschirmung und zwei Glasröhrchen verpackt gewesen. Unter ständiger Messung der Radioaktivität seien alle Behälter bis auf den innersten geöffnet worden. Bei dem innersten Röhrchen sei der Schraubverschluss lediglich leicht geöffnet worden, um zu sehen, ob er noch aufgeht, schilderten die beiden Beschuldigten. Dabei dürfte eine geringe Menge des radioaktiven Stoffes ausgetreten sein. Die Zweitangeklagte habe dabei auf Anweisungen des 71-Jährigen gehandelt. Alle Behälter seien danach wieder vorschriftsmäßig verpackt und ordnungsgemäß beschriftet worden.

Erhöhter Strahlendosis ausgesetzt

Laut einer Gutachterin sei das Vorgehen der beiden jedoch nicht “lege artis” gewesen. Schon beim Öffnen der Bleiabschirmung hätte man Vorsichtsmaßnahmen, wie beispielsweise das Tragen von Schutzkleidung, einhalten müssen, erklärte die Gutachterin. Zudem sei das Öffnen des Glasröhrchens nicht notwendig gewesen. Aufgrund der langen Lagerung des Stoffes von rund 30 Jahren könnte es aber auch bereits zuvor zu einer Kontaminierung des Inneren der Behälter gekommen sein, räumte die Gutachterin ein.

Wie sich herausstellte, waren die beiden Angeklagten bei dem Verpackungsvorgang einer erhöhten Strahlendosis ausgesetzt worden. In der Nuclear Engineering Seibersdorf GmbH (NES) im Bezirk Baden, an die der Behälter zur Entsorgung geschickt worden war, war es daraufhin ebenfalls zu einem Strahlenunfall gekommen. Auch in Seibersdorf waren zwei Mitarbeiter einer erhöhten Strahlung ausgesetzt worden.

APA

Jetzt
,
oder
oder mit versenden.

Es gibt neue Nachrichten auf der Startseite