Illegales Glücksspiel und Prostitution in Landeshauptstadt
Bei der Kontrolle in einem Gebäude in der Kranebitter Allee stießen die Beamten am 25.07.2018 auf illegales Glücksspiel und illegale Prostitution. Vorgefunden wurden rund 5 klassische Glücksspielautomaten in einem Lokal sowie einem Lagerraum. Bargeld wurde keines sichergestellt, die Geräte wurden vor Ort belassen. Die Räumlichkeiten mussten geschlossen werden.
Prostitution im Dachzimmer
Darüber hinaus bestätigten sich die Verdachtsmomente, dass in einem Dachzimmer des selben Gebäudes illegale Prostitution betrieben wurde.
In einem im Erdgeschoss befindlichen Lokal wurden hierfür die Kontakte mit Freiern geknüpft, ehe die Ausübung im Dachzimmer erfolgte.
Im betreffenden Lokal wurde bei der Kontrolle eine amtsbekannte bulgarische Prostituierte und ein einschlägig bekannter Bulgare angetroffen.
Illegales Bordell geschlossen
Die Bulgarin musste zur Verbüßung offener Strafen sowie aufgrund eines bestehenden Aufenthaltsverbotes festgenommen und ins Anhaltezentrum überstellt werden.
Im Ergebnis wurden zwei Räumlichkeiten nach dem Glücksspielgesetz, ein Raum im Dachgeschoss nach dem Tiroler- Landespolizeigesetz als illegales Bordell geschlossen und eine Beschuldigte zur Verwaltungsstrafhaft festgenommen. Zum Zwecke der Schließungen wurden die betreffenden Schließzylinder getauscht und die Zugänge versiegelt.
Liebesdienste auf Internetseite angeboten
Am 26.07.2018 wurden die Vertreter der Landespolizeidirektion von einer Geheimprostituierten in ihre Wohnung in der Hallerstraße beordert, nachdem sich ein Beamter als vermeintlicher Freier ausgab.
Die Beschuldigte bot auf einer einschlägigen Internetseite ihre Liebesdienste an, was Grund zur Kontrolle gab. Wie sich herausstellte wurde die selbe Dame bereits im Mai dieses Jahres bei der illegalen Wohnungsprostitution erwischt.
Damals war, wie berichtet, ihr sechsjähriger Sohn in der Wohnung. Bei der jüngsten Kontrolle war sie alleine mit einer ebenso amtsbekannten Dame zugegen. Der Beschuldigten wurde vor Ort eine Strafverfügung ausgestellt. Die Räumlichkeit, wo die Prostitution hätte stattfinden sollen, wurde nach dem Tiroler Landespolizeigesetz geschlossen, die Zimmertüre amtlich versiegelt.