von su 11.07.2018 18:19 Uhr

Land verdoppelt Aufträge an Sozialgenossenschaften des Typs B

Ein Viertel des Wertes aller Lieferaufträge von Waren und Dienstleistungen geht an Sozialgenossenschaften B. LRin Deeg befasste Landesregierung mit Thema. Das geht aus einer Medienaussendung des Landes Südtirol hervor.

Mehr Aufträge an Sozialgenossenschaften - Foto: px

Seit 2013 haben die Landesverwaltung und ihre Körperschaften die Anzahl der Aufträge an Sozialgenossenschaften des Typs B für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen verdoppelt.

Waren es 2013 noch 70 Vergaben, so registrierte die Verwaltung im Jahr 2017 bereits 137 davon.

Von 6 auf 23,7 Prozent vervielfacht hat sich im selben Zeitraum auch der Anteil dieser Aufträge am Gesamtwert der getätigten Vergaben.

„Wir haben in diesen Jahren über die Generaldirektion der Landesverwaltung bewusst auf Sensibilisierung und Weiterbildung der Mitarbeitenden in der Landesverwaltung gesetzt, um den Anteil der Aufträge an Sozialgenossenschaften des Typs B zu erhöhen”, erläutert Verwaltungslandesrätin Waltraud Deeg, die gestern (10. Juli) der Landesregierung über die Entwicklung berichtete.

Die Bemühungen hätten Früchte getragen und zu einer merklichen Steigerung im Auftragsvolumen geführt.

Das Landesgesetz Nr. 15 von 2011 gab bis 2014 das Ziel vor, mindestens zwei Prozent des Wertes der Lieferungen von Waren und Dienstleistungen an Land und dessen Körperschaften an Sozialgenossenschaften des Typs B zu vergeben.

Der für das Genossenschaftswesen zuständige Landesrat Christian Tommasini bezeichnet die Sozialgenossenschaften als „wichtige Ressource unseres Landes, sie generieren qualifizierte Arbeit, lassen dabei Bedürftige zum Zug kommen und bieten Dienstleistungen mit Qualität”.

Landesrätin Deeg verweist darauf, dass die Ziele des Gesetzes weit überschritten wurden: „Mittlerweile haben wir die 20-Prozent-Schwelle überschritten. Damit sind wir nur wenige Jahre später weit über das gesetzlich vorgeschriebene Ziel hinausgegangen.”

Land sollte für sozialen Auftrag beispielgebend sein

Die sogenannten Sozialgenossenschaften des Typs B sind Unternehmen mit dem Ziel, die Arbeitseingliederung von sozial benachteiligten Personen zu fördern.

Der Anteil sozial benachteiligter Personen muss mindestens 30 Prozent der Arbeitnehmer der Sozialgenossenschaft des Typs B darstellen.

„Als öffentliche Verwaltung erfüllt das Land auch einen sozialen Auftrag und sollte diesbezüglich beispielgebend vorangehen.

Daher werden wir diese Entwicklung auch weiterhin nach Möglichkeit fördern und unterstützen”, erklärt Landesrätin Deeg.

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