von su 24.06.2018 06:26 Uhr

Weißes Kreuz: Haben Boschi und Zeller vor Parlamentswahlen gelogen?

Anfang März, kurz vor den italienischen Parlamentswahlen, traten Boschi und Zeller – er als damaliger SVP-Parlamentarier, sie als PD-Kandidatin auf der Liste der SVP – vor die Medien und versprachen, dass es ab Ende Mai für Angestellte innerhalb derselben Organisation, beispielsweise beim Weißen Kreuz, wieder möglich sein wird, den Freiwilligendienst zu verrichten. In einer Medienaussendung werden die Politiker jetzt der Wahllüge bezichtigt.

Senator Karl Zeller, Staatssekretärin Maria Elena Boschi, die Präsidentin des Landesretttungsvereins Barbara Siri und Direktor Ivo Bonamico - Foto: Weißes Kreuz

Einvernehmen der Staat-Regionen-Konferenz erforderlich

Wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Landtagsanfrage des Landtagsabgeordneten Bernhard Zimmerhofer von der Süd-Tiroler Freiheit hervorgeht, ist aus den Versprechungen nichts geworden.

Um den Freiwilligendienst innerhalb derselben Organisation, der von Italien unlängst verboten wurde, erneut zu ermöglichen, wäre, so heißt es in der Antwort des Landeshauptmannes Arno Kompatscher, ein Einvernehmen der Staat-Regionen-Konferenz erforderlich gewesen. Doch diese ist, so Kompatscher wörtlich, „nicht zu Stande gekommen.“

Boschis ‚Herzensanliegen‘

„Dabei hatte Maria Elena Boschi noch Anfang März den Freiwilligendienst nach eigenen Worten, zu ihrer ‚Herzensanliegen‘ gemacht!“, erinnert sich Cristian Kollmann, Pressesprecher der Landtagsfraktion der Süd-Tiroler Freiheit.

„Das einzige ‚Herzensanliegen‘ Boschis war bestenfalls ihre eigene Person und die Rekrutierung von billigen Wählerstimmen. Und auch Zeller, der es eigentlich hätte besser wissen müssen, hat gelogen!“, kritisiert Kollmann.

Immer wieder über den Tisch ziehen lassen

Sich jedes Mal wieder aufs Neue wundert sich der Landtagsabgeordnete Bernhard Zimmerhofer:

„Es ist erstaunlich, wie leicht die SVP sich von Rom und ihren ständig wechselnden Parteien und Regierungen immer wieder über den Tisch ziehen lässt.

Dabei war doch von Anfang an war klar, dass für die von der SVP der Süd-Tiroler Bevölkerung aufgezwungene PD-Kandidatin Elena Boschi folgendes Prinzip gilt: ‚Zuallererst sind wir Italiener!‘. Mit solchen Freunden braucht es keine Feinde mehr!“, so Zimmerhofer.

RICHTIGSTELLUNG im Sinne des Pressegesetzes

In einer Meldung von unsertirol24.com (https://www.unsertirol24.com/2018/06/24/haben-boschi-und-zeller-vor-parlamentswahlen-gelogen/) wird eine Medienaussendung der Südtiroler Freiheit wiedergegeben, in der mir unterstellt wird, im Wahlkampf in Bezug auf das Weiße Kreuz gelogen zu haben.

Da dies eine rufschädigende Aussage ist, zu der ich mir alle straf- und zivilrechtlichen Schritte gegen die Verantwortlichen vorbehalte, ersuche ich um Veröffentlichung folgender Richtigstellung.

Mit freundlichen Grüßen

Senator a.D. RA Karl Zeller

Die Südtiroler Freiheit behauptet, dass die damalige Unterstaatssekretärin Mariaelena Boschi und ich die Südtiroler im Wahlkampf belogen hätten, weil wir versprochen hätten, dass in Zukunft Personen, die beim Weißen Kreuz angestellt sind, auch Freiwilligendienst leisten könnten, so wie es vor der Reform der gemeinnützigen Organisationen im Jahr 2017 möglich war. Offenbar kennen die beiden Herren Cristian Kollmann und Bernhard Zimmerhofer die elementaren Regeln für die Genehmigung von gesetzesvertretenden Dekreten nicht: Zuerst genehmigt die Regierung den Text des Dekrets, danach wird dieser dem Parlament zur Begutachtung zugeleitet und dann vom Ministerrat definitiv genehmigt, wobei das Gutachten des Parlaments nicht bindend ist. In vorliegendem Fall hat die Regierung Gentiloni - in einer ihrer letzten Amtshandlungen - die Ausnahmeregelung für das Weiße Kreuz, auf Antrag der damaligen Staatssekretärin Boschi in den Entwurf des Korrekturdekrets für die Reform der gemeinnützigen Organisationen eingebaut und in 1.Lesung genehmigt (siehe Art.7 Abs.1 b) in der Anlage). Da es sich hier um ein gesetzesvertretendes Dekret handelt, muss dieses – wie oben erwähnt - den zuständigen Ausschüssen des Parlaments zur Begutachtung zugeleitet werden. Auch der Südtiroler Freiheit dürfte nicht entgangen sein, dass sich nach dem Wahlausgang vom 4.3.2018 die Regierungsbildung verzögert hat und die zuständigen Ausschüsse des Parlaments erst letzte Woche eingesetzt wurden. Soweit mir bekannt ist, ist das Korrekturdekret noch nicht behandelt worden. Da es sich um vorwiegend technische Änderungen handelt und die Ausnahmeregelung für das Weiße Kreuz meines Wissens nicht umstritten ist, gehe ich davon aus, dass auch die neue Regierung Conte den Text übernehmen und endgültig genehmigen wird. Die betroffen Freiwilligenorganisationen drängen jedenfalls darauf, dass das Korrekturdekret umgehend definitiv vom Ministerrat genehmigt wird. Es ist bedauerlich, das maßgebliche Exponenten der Südtiroler Freiheit, die seit Jahren im Südtiroler Landtag sitzen bzw. dort einziehen möchten, nicht besser über die verfassungsrechtlichen und politischen Abläufe in Rom informiert sind und billige Wahlkampfrethorik betreiben, indem sie versuchen jene, die sich konkret für die Anliegen des Weißen Kreuzes einsetzen, mit haltlosen Unterstellungen in den Schmutz zu ziehen. Mit freundlichen Grüßen

Senator a.D. RA Karl Zeller

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  1. Diandl
    24.06.2018

    Alles, was gut funktioniert, muß scheinbar überreglementiert und kaputt gemacht werden. Die Politiker müssen ja zeigen, daß sie “etwas” tun. Nur verstehen sie in ihrer unbegrenzten Geld- und Mediengeilheit nicht, daß sie Hand an ungelöste (!) Probleme legen sollen und diese einer für die Bürger akzeptablen Lösung zuführen sollen – und nicht in gut funktionierenden Systemen alles durcheinander bringen! Eine Politikerin, die nur Chaos und Unfrieden stiftet, ist völlig fehl am Platz. Sie hätte nun sicherlich einen anderen Platz, wenn ihr nicht die SVP für weitere Jahre ein angenehmes, lukratives Pöstchen verschafft hätte.
    Weniger SVP – dafür mehr freie Wahlen!

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