Mann muss vor Sex Polizei um Erlaubnis bitten
Symbolbild (Pixabay)
Der HIV-infizierte 29-Jährige muss seinen Aufenthaltsort sowie den Namen seiner Sexpartner im Vorfeld einer Spezialabteilung der Polizei mitteilen. Diese erteilt dem Bericht zufolge eine schriftliche Erlaubnis und informiert den potentiellen Sexpartner über die Situation. Außerdem gilt für den 29-Jährigen strickte Kondompflicht.
Der 29-Jährige ist Vater von drei Kindern und arbeitslos. Er hatte zwei Frauen mit HIV angesteckt. Er gilt als verantwortungslos und stelle ein Risiko für die Allgemeinheit da. Deshalb hat das Gericht ein entsprechenden Urteilsspruch gefällt. Dieser dürfte einmalig sein.