von fe 11.10.2017 16:13 Uhr

Kurzfristige Absage: Gasthäuser kassieren Stornogebühren

Ein Gast reserviert einen Tisch in einem Restaurant und sagt diesen kurzfristig wieder ab. Soll er nun einen Stornogebühren berappen, um dem Gastgeber für den womöglich entgangenen Verdienst zumindest teilweise zu entschädigen? Wenn es nach dem Obmann der Sparte Gastronomie in der österreichischen Wirtschaftskammer, Peter Dobcak, geht, lautet die Antwort Ja.

Immer öfter gehen in Österreich Gastronomen gegen kurzfristige Reservierungsabsagen mit Stornogebühren vor, berichtet die Tageszeitung Österreich. Besonders kleine Lokale würden unter den plötzlichen Absagen leiden, weil sie nicht über so viele Tische verfügen.

Es gehe um die fehlende Wertschätzung der Leistung, argumentiert Dobcak. Es würde sich von den Gästen einfach mehr Fairplay wünschen. „Wenn es sich nicht verbessert, dann werden wir eine Gesetzesänderung anstreben und machen es so wie in Hotels – ohne Kreditkartennummer keine Reservierung“, sagt Dobcak zu Österreich. Man wolle es aber im Guten lösen.

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