Ausländerwahlrecht für Südtirol?
Wer den Südtirol den Landtag wählen will, muss Staatsbürger und wenigstens vier Jahre in einer Gemeinde der Region Trentino-Südtirol ansässig sein. Wer den Gemeinderat wählen will, muss ein EU-Bürger und ebenfalls vier Jahre in einer Gemeinde der Region ansässig sein. Das ist die aktuell gültige Gesetzeslage. Nun ist von einer Senkung auf zwei Jahre durch die SVP die Rede.
Zuwanderung als Gefahr
Die Ansässigkeitsklausel verhindert, dass nicht in kurzer Zeit größere Wählermengen ins Land kommen, und den Willen der Bevölkerung verfälschen. Andreas Pöder warnt vor einer solchen Entwicklung: „Wenn die SVP tatsächlich der Verkürzung der Ansässigkeitspflicht für Landtags- und Gemeinderatswahlen zustimmt, wäre dies die Startbahn für ein ausgedehntes Ausländerwahlrecht. Die vierjährige Ansässigkeitspflicht für das aktive Wahlrecht ist eine der Grundsäulen der Autonomie, die verhindern soll, dass das Volksgruppenverhältnis bei Wahlen sich verschiebt. Heute in Zeiten der Zuwanderung aus dem Ausland hat diese vierjährige Ansässigkeitspflicht eine zusätzliche Bedeutung“, so Pöder.
Schritt in die falsche Richtung
Pöder fürchtet eine Kettenreaktion, sobald das Gesetz zum ersten Mal angefasst und aufgeweicht wird: „Dann tritt das Ausländerwahlrecht bei Gemeinderatswahlen schon einmal früher in Kraft. Dieser Druck wird dann auch auf eine Total-Abschaffung der Ansässigkeitspflicht hinauslaufen und auch auf ein Ausländerwahlrecht bei Landtagswahlen. Die vierjährige Ansässigkeitspflicht für das aktive Wahlrecht bei Landtagswahlen und Gemeinderatswahlen muss bleiben. Alles andere wäre die Aufgabe einer Volksgruppenschutzsäule.“