von ih 17.02.2017 09:56 Uhr

„Ich habe eine Strafe bekommen – muss ich zahlen?“

„Ich habe eine Strafe bekommen – muss ich diese trotzdem bezahlen, auch wenn sie aus Österreich kommt?“. Diese Frage musste eine Rechtsberaterin des Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen gleich vier Mal an einem Tag beantworten.

APA (dpa/Symbolbild)

Jene Verbraucher, die sich wegen einer Strafe aus dem europäischen Ausland an das EVZ wenden, haben meistens ganz unterschiedliche „Knöllchen“ bekommen.

Ob Verkehrsstrafen aus Österreich, Deutschland oder Frankreich, Geschwindigkeitsübertretungen, aber auch angeblich nicht bezahlte ungarische Autobahnmauten oder in Kroatien begangene Parksünden.

Vorab weisen die Verbraucherschützen in diesem Zusammenhang allerdings darauf hin, dass jede gerechtfertigte Strafe zu bezahlen ist: egal ob aus dem In- oder dem Ausland.

EU-Beschluss: Strafe wird europaweit vollstreckt

Was die Verbraucher aber hören wollen, ist wie es mit der Vollstreckbarkeit der Strafe hierzulande aussieht. Wie das EVZ bereits berichtet hat, hat der Staat im März 2016 den Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union (2005/214/JI) zur gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen umgesetzt.

Das bedeutet konkret: Einer Vollstreckbarkeit  vom Ausland kommenden Strafbescheiden steht grundsätzlich nichts im Wege. Die Verkehrsvergehen werden zunächst hierzulande anerkannt und können daraufhin auch vollstreckt werden.

Zahlungsaufforderungen aus dem EU-Ausland

Womit Südtirols Autofahrer ebenfalls häufig konfrontiert werden, sind Zahlungsaufforderungen aus dem EU-Ausland wegen nicht bezahlten Mautspesen oder dem Parken ohne Parkschein. In diesen Fällen handelt es sich oft um private Dienstleister, die durch einen Notar aus dem Ausland ihre Forderungen eintreiben.

In so einem Fall rät das EVZ zuerst dazu, den Bescheid aufmerksam durchzulesen und zu kontrollieren , ob die angegebenen Daten, Zeit und Ort des vorgeworfenen Vergehens tatsächlich mit dem Zeitpunkt des Auslandsaufenthalts übereinstimmen. In diesen Fällen ist es in der Praxis ab und zu möglich, eine außergerichtliche Einigung mit den Eintreibern zu finden.

Jetzt
,
oder
oder mit versenden.

Es gibt neue Nachrichten auf der Startseite