von apa 06.02.2017 21:15 Uhr

Integrationsgesetz und Integrationsjahr sind in Begutachtung

Wie im SPÖ-ÖVP-Programm “Für Österreich” vorgesehen, wurden Montagabend nach einer abschließenden SPÖ-ÖVP-Gesprächsrunde das neue Integrationsgesetz und die gesetzliche Regelung des Integrationsjahres in Begutachtung geschickt. Die Gesetze bringen etwa mehr Deutschkurse, unentgeltliche gemeinnützige Tätigkeit als Arbeitstraining für Asylberechtigte sowie ein Burkaverbot im öffentlichen Raum.

APA (Archiv)

Die abschließende Verhandlungsrunde auf Kabinettsebene brachte keine wesentlichen Änderungen gegenüber den bekannten Vorschlägen. Das Integrationsgesetz hat ÖVP-Minister Sebastian Kurz initiiert, SPÖ-Staatssekretärin Muna Duzdar hat sich für das Integrationsjahr eingesetzt. Die Verhandlungen liefen lange recht zäh, bei den jüngsten Verhandlungen über das Regierungsübereinkommen haben sich SPÖ und ÖVP dann doch geeinigt.

Kurz freute sich, dass es nun gelinge, diesen “absolut notwendigen Schritt” zu setzen – und dass all seine Anliegen (bis hin zu Null-Euro-Jobs) endlich umgesetzt würden. Ein Schlussstrich sei dies jedoch nicht, es gelte “weiter auf dem Thema draufzubleiben”.

Die SPÖ-Verhandler Duzdar und Sozialminister Alois Stöger begrüßten, dass das Integrationsjahr kommt. Dieses stelle einen “wichtigen Paradigmenwechsel” zur “Integration von Anfang an” dar. Es sei “gut, dass der Koalitionspartner nun anerkannt hat, wie wichtig echte Integrationsmaßnahmen für die Gesellschaft sind”, merkte Duzdar in einem Statement gegenüber der APA an. Arbeit sei einer der wichtigsten Faktoren für erfolgreiche Integration, unterstrich Stöger. Mit dem Integrationsjahr könnten die Betroffenen optimal auf den österreichischen Arbeitsmarkt vorbereitet werden, auch im Rahmen gemeinnütziger Leistungen bei den Zivildienstträgern.

Umgesetzt werden die neuen Integrationsmaßnahmen in einem Sammelgesetz. Im Integrationsgesetz wird der Integrationsbegriff definiert und ein Rechtsanspruch auf einen Deutschkurs festgelegt – sowie die Verpflichtung zu Deutsch- und Wertekursen und der Annahme von Arbeit über den Integrationsvertrag. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen kann es zur Streichung der Mindestsicherung kommen.

Das Integrationsjahr wird für anerkannte Flüchtlinge und Asylwerber mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit eingeführt. Es fixiert neben “Arbeitstraining” bei Zivildienstträgern – ohne extra Belohnung – ebenfalls die Pflicht zu Deutsch- und Wertekursen. Mit einer Integrationsvereinbarung Neu werden für Zuwanderer aus Nicht-EU-Staaten strengere Kontrollen und verschärfte Strafen für Verstöße gegen die Integrationsvereinbarung festgeschrieben.

Zentraler Punkt sind darüber hinaus Maßnahmen gegen Symbole der Gegengesellschaft – ein Vollverschleierungsgesetz bringt das Verbot von Burka und Niqab im gesamten öffentlichen Raum und über intensivere Kontrollen wird versucht, die Koran-Verteilung durch Salafisten einzudämmen. Mit einem “Neutralitätsgebot” für Polizei, Richter und Staatsanwälte wird – vorbeugend, weil es derzeit keine Kopftuchträgerinnen unter ihnen gibt – das Tragen besonders sichtbarer religiöser Symbole untersagt.

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