von apa 05.02.2017 07:09 Uhr

Integrationsgesetz bringt mehr Deutschkurse und Burkaverbot

Das neue Integrationsgesetz, das am Montag in Begutachtung geht, bringt ein Integrationsjahr, mehr Deutschkurse, gemeinnützige Arbeit für Asylberechtigte sowie ein Burkaverbot im öffentlichen Raum. Das Sammelgesetz umfasst gleich eine ganze Reihe von Gesetzesinitiativen und ist die erste Maßnahme aus dem neuen SPÖ-ÖVP-Regierungsprogramm “Für Österreich”.

APA

Im Rahmengesetz zum Integrationsgesetz wird zum einen der Integrationsbegriff definiert und ein Rechtsanspruch auf einen Deutschkurs festgelegt. Ein Integrationsvertrag sieht künftig die Verpflichtung zu Deutschkursen, Wertekursen sowie zur Annahme von Arbeit vor. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen kann es zur Streichung der Mindestsicherung kommen. Derzeit befinden sich 15.000 Teilnehmer in Wertekursen. 2017 sollen 35.000 neue Deutschkursplätze geschaffen werden.

Im Zuge des Arbeitsmarkt-Integrationsgesetzes wird ein Integrationsjahr für anerkannte Flüchtlinge und Asylwerber mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit eingeführt. Dabei ist auch die Mitwirkungspflicht an Deutsch- und Wertekursen sowie die Pflicht zur gemeinnützigen Tätigkeit vorgesehen. Die entsprechende Organisation läuft über das Arbeitsmarktservice (AMS), gemeinnützige Arbeiten sollen über Zivildienstträgerorganisationen abgewickelt werden. Eine eigene Entlohnung dafür ist nicht vorgesehen. Die gemeinnützigen Tätigkeiten sind laut dem Gesetzesvorhaben durch die Mindestsicherung abgedeckt. De facto handelt es sich also um 0-Euro-Jobs.

Das Integrationspaket, das sich neben Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigen auch an rechtmäßig niedergelassene Drittstaatsangehörige richtet, beinhaltet auch eine Integrationsvereinbarung Neu. Für Drittstaatsangehörige, also Zuwanderer aus Nicht-EU-Staaten, gelten künftig höhere Qualitätsstandards bei der Absolvierung der Integrationsprüfung, und es gibt strengere Kontrollen der erworbenen Sprachkenntnisse sowie verschärfte Strafbestimmungen beziehungsweise höhere Verwaltungsstrafen für Verstöße gegen die Integrationsvereinbarung.

Zentraler Punkt sind darüber hinaus Maßnahmen gegen Symbole der Gegengesellschaft. So enthält das Gesetzespaket ein eigenes neues Vollverschleierungsgesetz. Dieses sieht ein Verbot von Burka und Niqab im gesamten öffentlichen Raum vor. Bei Verstößen wird eine wiederkehrende Verwaltungsstrafe in Höhe von 150 Euro verhängt. Die Eindämmung der Koran-Verteilung durch Salafisten wird unterdessen über die Straßenverkehrsordnung geregelt. Im Zuge der Beantragung einer Verteilaktion haben die Behörden künftig zu überprüfen, welchem Zweck die Aktion dient, und müssen diese bei Gefährdung untersagen.

Das “Neutralitätsgebot” bei Exekutive und Justiz wird von den zuständigen Ministerien geregelt. Für die Berufe Polizei, Richter und Staatsanwälte werden Bestimmungen eingeführt, die das Tragen besonders sichtbarer religiöser Symbole wie das Kopftuch untersagen. Derzeit gibt es zwar keine Kopftuchträgerinnen in diesen Bereichen, für die Zukunft soll das aber ausgeschlossen werden.

Einen ersten Entwurf für das Integrationsgesetz hatte Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) bereits im Sommer vergangenen Jahres vorgelegt. Dieser sah unter anderem die nun enthaltenen Punkte Deutschkurse, Verpflichtung zur gemeinnützigen Tätigkeit (Kurz hatte von 1-Euro-Jobs gesprochen), ein Burkaverbot sowie ein Verbot von Koran-Verteilungsaktionen vor. Die SPÖ und ihre zuständige Staatssekretärin Muna Duzdar plädierten vor allem für die nun ebenfalls vorgesehene Einführung eines Integrationsjahres sowie für mehr Deutschkurse, Orientierungskurse bzw. aufgewertete Wertekurse.

Nachdem es bei den Verhandlungen lange hakte, hat man sich im Zuge der jüngsten Verhandlungen über ein neues Regierungsabkommen schließlich auf ein Integrationspaket geeinigt. Am Montag findet dazu noch eine letzte Abstimmungsrunde statt, danach soll die Gesetzessammlung in Begutachtung gehen.

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